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  • Moin zusammen, Hab da mal ne rechtliche Frage, der Pfingsturlaub rückt näher und erfreulicher Weise hat man mein großer auch endlich n bischen gefallen am Brandeln gefunden, er hat wie in Bayern üblich mit 14 Jahren noch einen Jungendfischereischein. Nun hab ich zufällig mal mitbekommen das es sowas wie einen Jugendfischereischein in Schleswig Holstein gar nicht gibt und das er auch in manchen anderen Bundesländern nicht anerkannt wird, im Netz hab ich nichts gefunden was mir da ne klare Antwort…

  • Zitat von Dorschecki: „(4) Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig-Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat.“ Danke für die Auskunft Ecki! Verstehe das jetzt auch so das grundsätzlich alle deutschen Fischereischeine anerkannt werden solange man keinen Haupwohnsitz in SH hat! Dann sollte das ja klappen! Das ich die Fischereisonderabgabemarke für mich und meinen Sohn brauche war mir soweit schon klar, ging eben nur dar…