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  • Zitat von Dorschecki: „Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.“ Hallo zusammen, Vorsicht ! Als Nachweis der Fischereiabgabe ist der gültige Bundes-Fischereischein gemeint. Es gibt Bundesländer wie z.B. Niedersachsen in dem das Prüfungs-Zeugnis ( Sportfischer-Prüfung ) und Fischereierlaubnisschein ( Tageskarte) genügt. Das reicht aber nicht in allen Bundesländern! In den meisten Bundesländern ist der Bundes-Fischereischein zur A…

  • Zitat von BertG: „einen Bundesfischereischein gibt es meines Wissen nicht. Da die Fischerei ja Landesrecht ist, oder????“ Ahoj zusammen, Ich benutze den Ausdruck Bundes-Fischereischein immer noch. Hab ihn auch extra getrennt geschrieben weil man nach Ablegung der Fischerei-Prüfung Bundesweit berechtigt ist der Fischerei nach zukommen. Von Bundesland wird dann die Abgabe geregelt. In NRW muss man ja einen Fischereischein und eine Fischereierlaubnis erwerben um der Fischerei nachkommen zukönnen. D…

  • Hallo Ecki, ich lass mich gerne eines besseren ( richtigen ) belehren. Nur ist es so, das ich kürzlich mehrere Angler aus Hannover in unserem Verein aufnehmen wollte und alle nur im Besitz des Prüfungszeugnisses waren und damit + Fischereierlaubnisschein laut Aussage angelberechtigt sind. Leider mussten Sie, um unserem Verein beitreten zukönnen, sich den Fischereischein besorgen und waren durch die hohen Kosten entsprechend reserviert. Durch weiters Sachkundig machen bin ich darauf gestoßen. Fis…

  • Zitat von BertG: „Moin,Moin, einen Bundesfischereischein gibt es meines Wissen nicht. Da die Fischerei ja Landesrecht ist, oder????“ Hier mal ein Auszug des Fischereirechts der Stadt Fehmarn: Ergänzungsschein zum Nachweis für Fischereischeininhaber anderer Bundesländer (§ 9 Abs. 4 LFischG-DVO) Auch Bürger aus anderen Bundesländern, die im Besitz eines gültigen Bundesfischereischeines sind, müssen ab 01.07.2012 die Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein entrichten. Der Fischereischeininhaber ist …