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  • Ähnliches Thema hatten Wir hier schon einmal. Ich hab für meinen lebenslang gültigen NS Schein 50€ bezahlt, andere hatten weniger bezahlt. In NS gibts einen lebenslang gültigen Schein und man muss nicht zusätzlich jählich eine Marke kleben. Da Landesrecht sollte man den lebenslang gültigen Schein eigentlich überall bekommen. Von einem Schein der verlängert werden muss in NS hab Ich noch nichts gehört. Kannst Du evtl mal ein Bild einstellen zum Vergleich?

  • Zitat von Lars S-H: „Meiner Meinung nach gilt hier der §29 (6) LFischG. Demnach regelt die Fischereibehörde, welchen Teil die Erhebunsstelle von der Fischereiabgabe als Verwaltungskosten behalten darf. Bedeutet, dass die von den 10.- Euro meinetwegen nur 8.- Euro an das Land abführen. “ Das hat mit §29 nichts zu tun. Es ist eine Marke für 10 € (nur hierfür gilt §29). Der Aufschlag hat nichts mit dem Fischereigesetz oder Verwaltungskosten zu tun. Es ist eine "Servicegebühr" für die Dienstleistung…

  • Dann würde Ich mich mal genauer erkunden und denjenigen mal darauf ansprechen. Hier ein Link zum Portal des Bundes und der Länder.: portal-fischerei.de/bundeslaen…e-spalte/fischereischein/ Zitat: Zitat: „Fischereischein in Niedersachsen Niedersächsische Fischereischeine gelten für unbeschränkte Zeit. Sie werden auf Antrag von der Gemeinde des Wohnsitzes ausgestellt. “ Und dann würde Ich den Beamten dort mal fragen weshalb das Gemeidebüro das anders handhabt. In dem Link findest Du auch die Konta…

  • Aber lustig ists schon... Ich hab genau wie jemand hier schrieb 50€ für den Schein bezahlt. In Wennigsen gibt es scheinbar sogar innerhalb der Gemeinde verschiedene Preise... Zitat: „Fischereischein Personen mit Hauptwohnsitz in Wennigsen (Deister), die das 14. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt haben, stellt das Bürgerbüro auf Antrag einen Fischereischein (Gebühr 30,-- Euro) als Lichtbildausweis aus. “ Quelle: wennigsen.net/gemeinde/rathaus…n/buergerbuero/sonstiges/ Zitat vo…