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  • Zitat von Lars S-H: „Dann müsste man die FA in NRW nicht zahlen! Wenn mir mal jemand seinen Fischereischein per PN oder WA als Foto schickt, würde ich mir den mal genau anschauen, um das einzuschätzen. So rate ich jetzt eher... “ Hallo Lars habe Dir soeben mal meinen gescanten Fischereischein zugesendet.

  • @Noellchen Hallo Jochen nach der ganzen Vorbereitung und der Prüfung hat man aber nicht gleich den Fischereischein sondern bekommt nur ein Prüfungszeugnis, wo drauf steht, dass man die Fischerprüfung abgelegt und bestanden hat. Mit diesem Prüfungszeugnis kann man dann bei der Gemeinde einen Fischereischein beantragen (jedenfalls ist es hier in Niedersachsen so). Der Vorbereitungslehrgang zur Sportfischerprüfung kostet hier bei uns im Verein ca. 120,- EUR. Dazu kommen dann noch die Prüfungsgebühr…

  • Zitat von Gold-Tom: „ich habe allerdings, als ich von Niedersachsen zurück nach Schleswig-Holstein gezogenen bin, nur meinen niedersächsischen Fischereischein vorzeigen müssen, um den Fischereischein für Schleswig-Holstein zu bekommen. Das Prüfungszeugnis, das auch nicht mehr auffindbar ist , musste ich nicht vorweisen. Also geht es manchmal auch unkompliziert. “ Moin Tom, das Prüfungszeugnis braucht man in der Regl auch nicht vorzeigen, wenn man einen Fischereischein hat. Dieser wird ja nur aus…