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  • Zitat von Andreas: „§9 "Ordnungswidrig handelt wer die dort genannten Fangbegrenzungen nicht einhält oder keine ganzen Fische oder Fische ausgenommen mit Kopf lagert oder anlandet" Das käme ja einem Verbot die gefangenen Fische ais Nahrungsmittel zu verwerten gleich. Erstmal schön gären lassen mit Galle und Darminhalt “ Also ich werd dann wohl einen luft- und druckdichten Fischeimer mit einem dauerhaft gesetzeskonform gelagerten Fisch für solche Kontrollen bereithalten