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  • Warte mal bis zum 01.April, dann soll das geänderte LFischG kommen. Die machen anscheinend auf jeden Fall ernst hier oben...sieh eim Thema "Anglerdemo aktuelles" hier im Forum Anglerdemo- Aktuelles

  • Zitat von chrissi: „ Ein bekannter der Fährt von Wismar raus der hat mir gesagt das die Fische da ganz angelandet werden sollen . “ Ist Vorschrift im LFischG in MVP! Fische müssen im Ganzen angelandet werden (seit es das Baglimit gibt).

  • Anlanden heißt in den Hafen bringen, nicht an Bord holen . Du darfst in MVP die Fische nicht mehr auf See filetieren, nicht einmal mehr den Kopf abschneiden! Ansonsten kostet das eine Menge Kohle, ich glaube bis zu 75.000.- Euro in MVP Nachtrag: Ich habe gerade noch einmal nachgelesen und korrigiere mich, da die KüFVo in MVP nicht ganz klar ist! Der Fisch darf in MVP gemäß §9 als ganzes mit Kopf oder "als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden". Im §25 steht hingeg…

  • Sobald Du die Gewässer in SH erreichst, darfst Du mit dem Fisch "machen was Du willst"... Hier ist es noch egal!

  • Zitat von Lars S-H: „Anlanden heißt in den Hafen bringen, nicht an Bord holen . Du darfst in MVP die Fische nicht mehr auf See filetieren, nicht einmal mehr den Kopf abschneiden! Ansonsten kostet das eine Menge Kohle, ich glaube bis zu 75.000.- Euro in MVP Nachtrag: Ich habe gerade noch einmal nachgelesen und korrigiere mich, da die KüFVo in MVP nicht ganz klar ist! Der Fisch darf in MVP gemäß §9 als ganzes mit Kopf oder "als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden"…

  • Uwe, der nächste Kaffee geht auf mich, Du sprichst mir aus der Seele! Das wichtigste ist KEINE INFORMATIONEN und NUR DAS VOM GESETZ VORGESCHRIEBENE vorzeigen. Nur den Blick in den Fischbehälter erlauben. Hierzu noch ein Hinweis. Wenn Ihr einen Fischbehälter (z.B. Eimer) an Bord habt und dieser klar als solcher zu erkennen ist (weil zum Beispiel ein Fisch drin liegt), hat keiner ein Anrecht auf einen Einblick in Staufächer, Kühlboxen etc. Dann muss ein begründeter Verdacht vorliegen. Der ist niem…

  • Ich bin ja gespannt, ob die sich Notizen zu den Fangmengen machen müssen/ werden. Das wäre spaßig und würde unter Umständen gegen den Datenschutz verstoßen und würde zudem wohl nicht in das Aufgabengebiet gemäß LFischG zählen. Ich habe so etwas gerade mitgeteilt bekommen, deshalb komme ich darauf. Dort wurden bei einer Kontrolle die Fangmengen notiert.

  • Die Brennpunkte sind doch allen Fischereiaufsehern bekannt! Bei meine letzten Lehrgang hat an mir gesagt "Am NOK bei Stelle X darfst Du niemals alleine kontrollieren. Da sitzen nur Russen und es gibt Ärger. Da geht keiner mehr von uns hin". Also war eine meiner nächsten Konrollen genau dort- ohne Probleme. Alle kontrollierten Angler - vermutlich alles Osteuropärer - waren freundlich, hatten gültige Papiere und ansonsten gab es nichts zu beanstanden. Mir geht es auch nicht um anschwärzen, sondern…

  • Eventuell sollten wir uns "Moskau.net" Fahnen an die Boote machen und die Boote Igor, Ivan und Wladimir taufen.... Aus der Herta wird dann Olga

  • Zitat von Rapala-Schlepper: „Zitat von Bonito: „Du hast doch bald die T 5 mit den verklebten Scheiben vor der Tür................... “ Und den haufen schwarz gekleideter Männer die auch Sonnenbrillen bei Regen tragen Peter “ Ne, bisher noch nicht. Übrigens war hier heute eine Firma BMUB Hendricks oder so aus Berlin, die unsere Rauchmelder. Router und Telefone kostenlos als Service überprüft hat. Gibt echt nette Menschen und ich hatte die gar nicht beauftragt

  • Zitat von Lars S-H: „Anlanden heißt in den Hafen bringen, nicht an Bord holen . Du darfst in MVP die Fische nicht mehr auf See filetieren, nicht einmal mehr den Kopf abschneiden! Ansonsten kostet das eine Menge Kohle, ich glaube bis zu 75.000.- Euro in MVP Nachtrag: Ich habe gerade noch einmal nachgelesen und korrigiere mich, da die KüFVo in MVP nicht ganz klar ist! Der Fisch darf in MVP gemäß §9 als ganzes mit Kopf oder "als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden"…

  • Beamtendeutsch halt....

  • Ich habe gestern Abend noch einmal die KüFVO MV durchgelesen, da ich die mit den geplanten Änderungen zum LFischG in SH abgleichen möchte. Da bin ich über einen Punkt gestolpert, den ich total interessant finde- nach meiner Interpretation verstösst die KüFVO in MV gegen europäisches Grundrecht, genauer gegen den „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“". Hierzu habe ich das Ministerium in Schwerin gestern um eine Stellungnahme gebeten, bevor ich die Verordnung zur Prüfung bei der E…

  • Am Freitag bei der JHV des BAC kam die Frage auf, welche Rechte die Fischereiaufsicht eigentlich hat. Also habe ich das freundlich beantwort, nämlich die gültigen Papiere einzusehen und einen Blick in den Fischbehälter zu werfen. Ich habe mir dann erlaubt dem Grund für die Frage zu hinterfragen- und bei der Antwort des Bootsanglers nach einer Flasche Baldrian verlangt! Dieser Angelkollege hat nämlich berichtet, dass die WaschPo in Neustadt ZWEIMAL im Rahmen der Kontrolle im Jahr 2017 die Dorschf…

  • Zitat von Olberding: „Das ist ja unglaublich ! Hätten sie von mir nicht bekommen. “ Unglaublich auf jeden Fall! Die Verweigerung ist gar nicht so einfach. Könnte unangenehme rechtliche Folgen haben. Ich hätte auf einen protokollierten Widerspruch bestanden und die rechtliche Grundlage gefordert.... Dann wäre es spannend geworden.

  • Zitat von ibi: „WAs hätte der Kollege dagegen machen können? Schriftlichen Nachweis verlangen? Sich die Namen geben lassen? Hinterher beschweren? Das kann man doch nicht so durchgehen lassen. Gibt es diese Vorschrift - Filets ohne Haut sind "illegal" - tatsächlich? “ In MVP gibt es diesen § wirklich! Wenn ein Beamter etwas einkassiert, muss er Dir einen schriftlichen Nachweis erbringen! Bei den Filets handelt es sich um Dein Eigentum, denn freier Fischfang in den Küstengewässern steht Dir nach d…

  • Zitat von Meefo 46: „ Wie weist die Person den nach das es Dorsch ist. “ Geil, oder? Schwieriges Thema. Ein Beamter der WaschPo soll das unterscheiden können. Also freundlich bleiben, als Wittling darstellen und der Beamte wird Euch vermutlich in Ruhe lassen. Keiner hat Bock zu zeigen, dass er keine Ahnung hat. Aber wir Fehmarnangler halten uns ja eh an Recht und Ordnung

  • Zitat von Großdorschjäger: „Logisch kann man das an der Fleischfarbe sehen. “ Entweder ich bin totaler Amateur oder dafür zu blöd, denn ich glaube das nicht erkennen zu können. Mir fallen ja schon die Unterschiede bei 3 filetierten Dorschen auf, denn die haben teilweise unterschiedliche Farben- mich da auf Dorsch oder Wittling festzulegen, traue ich mir nicht zu. Da die Unterscheidung auch von Fachleuten als schwierig angesehen wird, gibt es halt in MVP die Vorgabe, die Haut an den Filets zu bel…