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Ich möchte für diese wichtige Info einen neuen Thread aufmachen, da das Thema sicherlich für einige interessant ist und in der ursprünglichen Diskussion zum Weihnachts-Spinnfischen vermutlich untergehen würde. Folgende offizielle Info gibt es hierzu auf meine Nachfrage hin vom MELUND (vorbildlich in der zeitlichen Beantwortung!). Die Fallkonstellation ist zwar auf die Anerkennung von Fischereischeinen aus Hamburg dargestellt, ist jedoch auf alle Bundesländer übertragbar und deckt sich mit meiner…
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Zitat von Großdorschjäger: „... und deckt sich überraschend tatsächlich mal mit meiner Einschätzung und Aussage. “ Ja, aber nur fast... Zitat von Großdorschjäger: „Aber wenn Du einen Fischereischein hast UND sogar die Marke für SH (auf dem Urlauberschein), sollte doch alles OK sein? Mit der SH-Marke für 2019 machst Du doch quasi Deinen Fischereischein hier gültig? In NRW dürftest Du nicht angeln, hier aber schon. “ Nämlich nur, wenn der Fischereischein keine begrenzte Gültigkeit wie zum Beispiel…
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So, für Hessen geklärt. Gemäß "§ 31 Gebühren und Abgaben" (1) Mit der Gebühr für die Erteilung eines Fischereischeins wird eine Fischereiabgabe erhoben." kann man den Fischereischein nur verlängern, wenn man die Fischereiabgabe zahlt. Ob das rechtens ist? Ich mache meinen Fischereischein, um in SH angeln zu dürfen und muss aber die FA für NRW bezahlen? Gerade meinen RA mit der Klärung beauftragt...