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Moin Jo das mit dem Töten der Platten sollte eigentlich jeder der einen Fischereischein,oder vom Fach ( Decksleute) hat Wissen. Zwei Fischarten in Schleswig Holstein werden und müssen laut Tier und Schlachtgesetz SH ohne vorherige Betäubung getötet werden, das sind Aal und Plattfische,jeweils durch schnelles Durchtrennen des Rückrades der Aal muss zusätzlich danach sofort komplett ,einschließlich des Herzen ausgenommen werden, so lautet das Gesetz Peter
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Ein paar weitere Bilder
BeitragHeute war das letzte von drei Jugentangeln, die ersten beiden waren ja nicht so 100%,wie man Hörte. Um 4.00 uhr war wecken heute, erstmal gemütlich paar Kaffee auf der Terrasse, ist schön wenn der Tag erwacht ,alles was ich brauchte Hakenlöser, Messer ,Wurmnadel lag schon im Auto,6.50 war ich auf dem Parkplatz in Heiligenhafen der Kostenlose ,da ist es noch ein schöner Marsch bis zu den Liegeplätzen. Tom ,Karsten und Christian waren schon da, und das war unser Schiff für heute die Tanja ein pick…