Zum Abschluß, es gibt kein Privates Mindest- oder Bootsmaß ,es zählt das Fischereigesetz von Schleswig Holstein und da ist der Dorsch bis einschließlich 38 cm Küfo Geschützt und Untermaßig. erst wenn er das Maß übertrifft kann er entnommen werden. Und laß doch bitte den Satz ist mir aus den Händen gerutscht, man ja weiß nie wer hier noch aus den Fangberichten sein Wissen holt, am Besten auch keine Stückzahlangaben, Dorsche gefangen und Basda, ein Foto vom schönsten Fisch natürlich nur Abgeschlag…