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  • Guckst Du hier: klick Der 11jährige braucht genau wie der 8jährige keinen Fischereischein und keine Fischereiabgabemarke. DU als Fischereischeininhaber (und zusätzlicher SH-Abgabemarke!) musst sie beaufsichtigen und anleiten. Jedes Kind hat ein eigenes Baglimit.

  • Zitat von Krallenblei: „Ausnahme sind Kutter und Forellenseen, da wird kein Urlauberschein benötigt (für ab 12 Jahre), nur die 10 Euro Abgabemarke für SH wird gebraucht. “ So grundsätzlich kann man das nicht sagen. Der Kutterkapitän bzw. Angelsee-Betreiber muss willens und in der Lage zur Aufsichtsführung sein. Zitat vom Landesportal: "soweit der gewerbliche Anbieter über eine entsprechende Aufsichtsführung die Einhaltung tierschutz- und fischereirechtlicher Bestimmungen gewährleisten kann bzw. …