Moin, ich habe grade eine unglaubliche Info von Thomas Finkbeiner erhalten !
Ich darf es hier veröffentlichen.
EU: Untermaßige Dorsche sollen von Anglern abgeknüppelt werden
Was von der EU-Bürokratie alles ersonnen wird, ist unglaublich.
Dank meiner Quellen in der Politik habe ich etwas aufgeschnappt, was ich kaum glauben konnte. Und habe mich daher mit entsprechenden Schreiben an die EU und nach deren Antwort auch an das bei uns zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Minister ist Schmidt, CSU) gewandt.
Der Sachverhalt:
Die europäische Berufsfischerei darf ihre Fehlfänge und untermaßige Fische nicht zurücksetzen. Sie müssen diese Fänge anlanden, dürfen sie aber nicht der menschlichen Verwertung zuführen, um damit kein neues Geschäftsfeld zu eröffnen.
Diese Fänge werden dann aber ihrer Quote zugeschlagen.
So soll verhindert werden, dass Fischer mit Methoden und an Plätzen fischen, wo sie viele Fehlfänge oder untermaßige Fische fangen.
So weit, so gut...
Dass die EU-Kommission über Verordnungen die berufliche Fischerei zum Bestandsmanagement regulieren darf, war schon lange so.
Die Einbeziehung der Freizeitfischerei (Angler) wie beim Baglimit Wolfsbarsch und Dorsch sahen nicht wenige als juristisch nicht zwangsläufig. Da die Freizeitfischerei eigentlich von den Mitgliedsländern gemanaged wird. Wir berichteten darüber bereits ausführlich bei der Diskussion um das Baglimit für Dorsche.
Erst vor ein paar Wochen hat die EU dann die auch juristische Voraussetzung sicher gestellt, dass sie auch Angler mit in das Management mit einbeziehen können.
Wir berichteten:
Zusammenfassung des Vorschlages einer Verordnung des EU-Parlamentes mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz der Meeresressourcen
Abknüppelgebot für untermaßige Fische!
Und nun scheint die EU-Kommission richtig ernst machen zu wollen.
Wie bei der Berufsfischerei sollen nach den Plänen der EU nun auch Angler gezwungen werden, untermaßige Fische nicht zurück zu setzen, sondern unter Anrechnung aufs Baglimit abzuknüppeln!
Und wenn ich das richtig verstanden habe, trifft dies auch darauf zu wie bei den Fischern, dass untermaßige nicht dem menschlichen Verzehr zugeführt werden dürfen, aber natürlich trotzdem zum Baglimit zählen - da bin ich noch dran.
Nicht nur also, dass die Dorschangler in der Ostsee von einem widersinnigen Baglimit gequält werden. Dank dessen nun die EU-Fischerei nur noch mehr Dorsche rausholen kann.
Die EU-Kommission will auch noch einführen, dass Angler untermaßige Dorsche mitnehmen statt zurücksetzen sollen, wie es auch bei den Berufsfischern ist.
Umso widersinniger erscheinen da die Pläne und Wünsche von DAFV und LAV-MeckPomm, das Schonmaß für Dorsche höher zu setzen!
Lage abklären
Ich habe mich also mit der EU, über Bernhard Friess, mit der zuständigen Chefin von "Mare.C1, Fisheries Management Atlantic, North Sea and Baltic Sea, DG Maritime Affairs and Fisheries" in Verbindung gesetzt und nachgefragt, ob diese mir zugetragenen Infos stimmen:
Anhang Brief 1*
Nach der mir zugeschickten Antwort - sehr verklausuliert in einem furchtbaren Bürokratenenglisch (obwohl sie die Frage auf Deutsch anscheinend verstanden haben, der Übersetzer meinte, diese Art der Antwort sollte nur verwirren) - aus der für mich erst nach der Hilfe eines Übersetzers (DANKE nochmals an der Stelle!!) klar war, dass die EU hier tatsächlich ernst machen will, habe ich mich umgehend mit dem zuständigen Landwirtschaftsministerium in Berlin in Verbindung gesetzt.
Und nachgehakt, ob die davon wissen und ob und was sie unternehmen, um das zu verhindern:
Anhang Brief 2*
Der Standpunkt des zuständigen Ministeriums in Deutschland
Sehr erfreulich war einerseits die sehr schnelle Antwort vom Ministerium!
Wie auch die klare Aussage, dass weder das Ministerium noch die deutsche Regierung diese von der EU geplante Regelung gut heissen oder so einfach umsetzbar sehen.
Sie sehen für solche weitergehenden Regelungen wie einer Anlandepflicht für Angler die ausdrückliche Notwendigkeit, das dies vom Gesetzgeber geregelt wird und nicht über eine Verordnung wie beim Baglimit.
Bedenklich ist jedoch, dass mir auch vom BMEL bestätigt wurde, dass die EU-Kommission solche Pläne tatsächlich verfolgt!!!
Und ebenfalls bedenklich, dass es so aussieht, als ob die EU dass dennoch evtl. versuchen wird - in wie weit das dann verhindert werden kann durch den Widerstand des BMEL und der deutschen Regierung, wird sich zeigen.
Anhang Brief 3*
Hoffnung gibt es - wer kämpft mit. DAFV?
Man kann hier also hoffen, dass das BMEL im Gegensatz zum Baglimit hier auf Seiten der Angler kämpfen wird, um zu verhindern, dass ein solcher Unfug, dass Angler untermaßige Dorsche abschlachten sollen, tatsächlich eingeführt wird.
Schon beim Angelverbot AWZ (Fehmarnbelt) war der DAFV später als ich im Bilde, beim Baglimit Dorsch hat er auch versagt. Ich hoffe und wünsche, dass die hier wenigstens einmal so gut informiert waren wie ich und dann auf Grund der Brisanz solcher Pläne für Meeresangler auch bereits wie ich beim BMEL und der deutschen Regierung vorstellig geworden sind.
Da ich in dieser Sache bis dato aber aus BMEL oder Regierung noch nichts vom DAFV gehört habe, ob und wie die sich da einbringen, ob die das gut heissen oder dagegen kämpfen werden, und de DAFV ja die Kommunikation mit uns verweigert, habe ich den DFV als den Dachverband des DAFV angeschrieben und darum gebeten, das für uns zu ermitteln.
Anhang Brief 4*
Sobald die Antwort da ist, werde ich sie veröffentlichen.
Hier der Link anglerboard.de/board/showthread.php?t=330227
Thomas Finkbeiner
Ich darf es hier veröffentlichen.
EU: Untermaßige Dorsche sollen von Anglern abgeknüppelt werden
Was von der EU-Bürokratie alles ersonnen wird, ist unglaublich.
Dank meiner Quellen in der Politik habe ich etwas aufgeschnappt, was ich kaum glauben konnte. Und habe mich daher mit entsprechenden Schreiben an die EU und nach deren Antwort auch an das bei uns zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Minister ist Schmidt, CSU) gewandt.
Der Sachverhalt:
Die europäische Berufsfischerei darf ihre Fehlfänge und untermaßige Fische nicht zurücksetzen. Sie müssen diese Fänge anlanden, dürfen sie aber nicht der menschlichen Verwertung zuführen, um damit kein neues Geschäftsfeld zu eröffnen.
Diese Fänge werden dann aber ihrer Quote zugeschlagen.
So soll verhindert werden, dass Fischer mit Methoden und an Plätzen fischen, wo sie viele Fehlfänge oder untermaßige Fische fangen.
So weit, so gut...
Dass die EU-Kommission über Verordnungen die berufliche Fischerei zum Bestandsmanagement regulieren darf, war schon lange so.
Die Einbeziehung der Freizeitfischerei (Angler) wie beim Baglimit Wolfsbarsch und Dorsch sahen nicht wenige als juristisch nicht zwangsläufig. Da die Freizeitfischerei eigentlich von den Mitgliedsländern gemanaged wird. Wir berichteten darüber bereits ausführlich bei der Diskussion um das Baglimit für Dorsche.
Erst vor ein paar Wochen hat die EU dann die auch juristische Voraussetzung sicher gestellt, dass sie auch Angler mit in das Management mit einbeziehen können.
Wir berichteten:
Zusammenfassung des Vorschlages einer Verordnung des EU-Parlamentes mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz der Meeresressourcen
Abknüppelgebot für untermaßige Fische!
Und nun scheint die EU-Kommission richtig ernst machen zu wollen.
Wie bei der Berufsfischerei sollen nach den Plänen der EU nun auch Angler gezwungen werden, untermaßige Fische nicht zurück zu setzen, sondern unter Anrechnung aufs Baglimit abzuknüppeln!
Und wenn ich das richtig verstanden habe, trifft dies auch darauf zu wie bei den Fischern, dass untermaßige nicht dem menschlichen Verzehr zugeführt werden dürfen, aber natürlich trotzdem zum Baglimit zählen - da bin ich noch dran.
Nicht nur also, dass die Dorschangler in der Ostsee von einem widersinnigen Baglimit gequält werden. Dank dessen nun die EU-Fischerei nur noch mehr Dorsche rausholen kann.
Die EU-Kommission will auch noch einführen, dass Angler untermaßige Dorsche mitnehmen statt zurücksetzen sollen, wie es auch bei den Berufsfischern ist.
Umso widersinniger erscheinen da die Pläne und Wünsche von DAFV und LAV-MeckPomm, das Schonmaß für Dorsche höher zu setzen!
Lage abklären
Ich habe mich also mit der EU, über Bernhard Friess, mit der zuständigen Chefin von "Mare.C1, Fisheries Management Atlantic, North Sea and Baltic Sea, DG Maritime Affairs and Fisheries" in Verbindung gesetzt und nachgefragt, ob diese mir zugetragenen Infos stimmen:
Anhang Brief 1*
Nach der mir zugeschickten Antwort - sehr verklausuliert in einem furchtbaren Bürokratenenglisch (obwohl sie die Frage auf Deutsch anscheinend verstanden haben, der Übersetzer meinte, diese Art der Antwort sollte nur verwirren) - aus der für mich erst nach der Hilfe eines Übersetzers (DANKE nochmals an der Stelle!!) klar war, dass die EU hier tatsächlich ernst machen will, habe ich mich umgehend mit dem zuständigen Landwirtschaftsministerium in Berlin in Verbindung gesetzt.
Und nachgehakt, ob die davon wissen und ob und was sie unternehmen, um das zu verhindern:
Anhang Brief 2*
Der Standpunkt des zuständigen Ministeriums in Deutschland
Sehr erfreulich war einerseits die sehr schnelle Antwort vom Ministerium!
Wie auch die klare Aussage, dass weder das Ministerium noch die deutsche Regierung diese von der EU geplante Regelung gut heissen oder so einfach umsetzbar sehen.
Sie sehen für solche weitergehenden Regelungen wie einer Anlandepflicht für Angler die ausdrückliche Notwendigkeit, das dies vom Gesetzgeber geregelt wird und nicht über eine Verordnung wie beim Baglimit.
Bedenklich ist jedoch, dass mir auch vom BMEL bestätigt wurde, dass die EU-Kommission solche Pläne tatsächlich verfolgt!!!
Und ebenfalls bedenklich, dass es so aussieht, als ob die EU dass dennoch evtl. versuchen wird - in wie weit das dann verhindert werden kann durch den Widerstand des BMEL und der deutschen Regierung, wird sich zeigen.
Anhang Brief 3*
Hoffnung gibt es - wer kämpft mit. DAFV?
Man kann hier also hoffen, dass das BMEL im Gegensatz zum Baglimit hier auf Seiten der Angler kämpfen wird, um zu verhindern, dass ein solcher Unfug, dass Angler untermaßige Dorsche abschlachten sollen, tatsächlich eingeführt wird.
Schon beim Angelverbot AWZ (Fehmarnbelt) war der DAFV später als ich im Bilde, beim Baglimit Dorsch hat er auch versagt. Ich hoffe und wünsche, dass die hier wenigstens einmal so gut informiert waren wie ich und dann auf Grund der Brisanz solcher Pläne für Meeresangler auch bereits wie ich beim BMEL und der deutschen Regierung vorstellig geworden sind.
Da ich in dieser Sache bis dato aber aus BMEL oder Regierung noch nichts vom DAFV gehört habe, ob und wie die sich da einbringen, ob die das gut heissen oder dagegen kämpfen werden, und de DAFV ja die Kommunikation mit uns verweigert, habe ich den DFV als den Dachverband des DAFV angeschrieben und darum gebeten, das für uns zu ermitteln.
Anhang Brief 4*
Sobald die Antwort da ist, werde ich sie veröffentlichen.
Hier der Link anglerboard.de/board/showthread.php?t=330227
Thomas Finkbeiner
Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen! Gruss Jörg