Servus,
da ich über der Sufu nichts genaues gefunden hab und in der Landesfischereiverordnung es nicht genauer beschrieben ist frage ich hier mal.
Ich komme aus Bayer und hab 1 Kind mit 11 Jahren und Bayrischen Jugendfischereischein, der darf nach zahlen der Abgabe auf Fehmarn Angeln.
Wie sieht es bei 8 jährige Kinder aus?
In welchen Umfang dürfen sie auf Fehmarn Angeln?
Diese haben in Bayern noch keinen Fischereischein und dürfen so nur an die Fischerei herangeführt werden.
Lg
Stefan
da ich über der Sufu nichts genaues gefunden hab und in der Landesfischereiverordnung es nicht genauer beschrieben ist frage ich hier mal.
Ich komme aus Bayer und hab 1 Kind mit 11 Jahren und Bayrischen Jugendfischereischein, der darf nach zahlen der Abgabe auf Fehmarn Angeln.
Wie sieht es bei 8 jährige Kinder aus?
In welchen Umfang dürfen sie auf Fehmarn Angeln?
Diese haben in Bayern noch keinen Fischereischein und dürfen so nur an die Fischerei herangeführt werden.
Lg
Stefan
Gruß Stefan