Die Schleswig-Holsteiner dürfen künftig fischen gehen, auch
wenn sie keinen regulären Angelschein haben. Das ermöglicht die Vergaben von
Touristenangelscheinen an Nicht-Urlauber. Sie brauchen dafür eine auf 28 Tage
befristetet Ausnahmegenehmigung, die bisher nur Urlauber mit Hauptwohnsitz in
anderen Ländern bekamen. Angler mit Touristenschein müssen zudem keinen
30-stündigen Kurs mehr belegen, sondern nur noch ein Behörden-Merkblatt
beachten. Die neue Regelung beschloss der Landtag gestern mit der
Verabschiedung eines neuen Landesfischereigesetzes. Landwirtschaftsministerin
Juliane Rumpf (CDU) sagte, damit werde die Ungleichbehandlung zwischen
Einheimischen und Gästen beseitigt.
(Quelle: Fehmarnsches Tageblatt vom 06.10.2011 )
Für die nicht so eingeweihten
Es war bisher nur für Touristen aus anderen Bundesländern
möglich einen Touristenangelschein für Schleswig-Holstein zu bekommen, nicht
aber für Touristen aus dem eigenen Bundesland!
wenn sie keinen regulären Angelschein haben. Das ermöglicht die Vergaben von
Touristenangelscheinen an Nicht-Urlauber. Sie brauchen dafür eine auf 28 Tage
befristetet Ausnahmegenehmigung, die bisher nur Urlauber mit Hauptwohnsitz in
anderen Ländern bekamen. Angler mit Touristenschein müssen zudem keinen
30-stündigen Kurs mehr belegen, sondern nur noch ein Behörden-Merkblatt
beachten. Die neue Regelung beschloss der Landtag gestern mit der
Verabschiedung eines neuen Landesfischereigesetzes. Landwirtschaftsministerin
Juliane Rumpf (CDU) sagte, damit werde die Ungleichbehandlung zwischen
Einheimischen und Gästen beseitigt.
(Quelle: Fehmarnsches Tageblatt vom 06.10.2011 )
Für die nicht so eingeweihten
Es war bisher nur für Touristen aus anderen Bundesländern
möglich einen Touristenangelschein für Schleswig-Holstein zu bekommen, nicht
aber für Touristen aus dem eigenen Bundesland!
Admin in Rente