Warum Fischereischein????

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    • Warum Fischereischein????

      Guten Abend in die Runde!!!

      Sagt mal warum braucht man einen Fischereischein um auf der Insel zu Angeln.
      Ich meine nicht auf der Insel sondern vom Kutter..

      In holland brauch man auch keinen.


      Klärt mich bitte auf.

      DANKE


      MfG :)
      Olli
    • na weil das gesetz es sag :thumbdown: B60

      habe jetzt nicht den Auszug dafür, aber eigentlich ja auch so klar :--- du sollst ja mit den Fischen Waidgerecht umgehen und das kannst du/man ja nur wenn man eine Ausbildung gemacht hat B60 B60 B60 B60 ob wenn die Crew darauf auchten würde :whistling: B60 B60

      aber egal !! recht haben sie ja eigentlich, wenn man bedenkt was früher so alles auf´n Kutter pasiert ist bzw. wie mit den Tieren umgegangen wurde :--- :---

      nun kann man natürlich sagen die FISCHER machen das ja auch nicht so, wie die Angler es sollen :--- denke aber das steht nicht im Verhältnis zu einander

      nun kann man noch vorbringen, das man ja einen "Urlaubsangelschein" ohne "Ausbildung" einfach so kaufen kann B60 man ist aber trotzdem an das Gesetz gebunden und kann auch, meines wissens Bestraft werden wenn man sich nicht daran hält. :!: :!:

      einfach gesagt ist es reine Geldschneiderei zumindest meiner bescheidener Meinung nach

      michael
      Angeln befreit, zumindest Mich :D
    • Moin,Moin,

      </IFRAME> für das Fischen in der Deutschen-Ostsee (Bereich Schleswig-Holstein) benötigt man einen gültigen Fischereischein, egal ob man in der Brandung , vom eigenen Boot oder von einen Angelkutter fischt.



      Grundsätzlich gilt, daß zur Angelfischerei an Schleswig-Holsteins Küstengewässern ein gültiger Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein erforderlich ist. Dieser Fischereischein muss auf den Namen des "Anglers" ausgestellt sein, der die Fischerei ausübt. Der Fischereischein hat weiter nur Gültigkeit, wenn er mit dem Nachweis der Fischereiabgabe also mit den entsprechenden Jahresmarken versehen ist (zu den Ausnahmen später mehr). Weitere Papiere sind für die Angelfischerei mit der Handangel an der Küste soweit nicht erforderlich.

      Von dieser Grundsatzregel gibt es jedoch Ausnahmen:





      • für Personen unter 12 Jahren:
        Personen, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Fischereischeinpflicht befreit. Sie dürfen die Angelfischerei an den Küstengewässern jedoch nur ausüben, wenn sie dabei von einem Fischereischeininhaber mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.

        Gleichzeitig sind diese Personen, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unter entsprechender Aufsicht die Fischerei mit der Handangel ausüben von der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein befreit.
      • für Bewohner anderer Bundesländer -
        - mit Fischereischein - :
        In Schleswig-Holstein werden grundsätzlich die Fischereischeine anderer Bundesländer anerkannt. Wer also einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes innehat, darf auch an Schleswig-Holsteins Küsten die Fischerei mit der Handangel ausüben solange er seinen ersten Wohnsitz nicht in Schleswig Holstein hat ( dazu später mehr ).

        Weiter ist derjenige, der einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes innehat in dem er auch wohnt (z.B.: Urlauber oder Wochenendtouristen), von der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein befreit.
      • Gruß
        Ohne Gewähr auf Vollständigkeit :D
      Rufzeichen DJ3942

      Übertreibersmilie Leben und Leben lassen! Übertreibersmilie

    • BertG schrieb:

      Moin,Moin,

      </IFRAME>für das Fischen in der Deutschen-Ostsee (Bereich Schleswig-Holstein) benötigt man einen gültigen Fischereischein, egal ob man in der Brandung , vom eigenen Boot oder von einen Angelkutter fischt.




      Grundsätzlich gilt, daß zur Angelfischerei an Schleswig-Holsteins Küstengewässern ein gültiger Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein erforderlich ist. Dieser Fischereischein muss auf den Namen des "Anglers" ausgestellt sein, der die Fischerei ausübt. Der Fischereischein hat weiter nur Gültigkeit, wenn er mit dem Nachweis der Fischereiabgabe also mit den entsprechenden Jahresmarken versehen ist (zu den Ausnahmen später mehr). Weitere Papiere sind für die Angelfischerei mit der Handangel an der Küste soweit nicht erforderlich.

      Von dieser Grundsatzregel gibt es jedoch Ausnahmen:






      • für Personen unter 12 Jahren:
        Personen, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Fischereischeinpflicht befreit. Sie dürfen die Angelfischerei an den Küstengewässern jedoch nur ausüben, wenn sie dabei von einem Fischereischeininhaber mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.

        Gleichzeitig sind diese Personen, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unter entsprechender Aufsicht die Fischerei mit der Handangel ausüben von der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein befreit.
      • für Bewohner anderer Bundesländer -
        - mit Fischereischein - :
        In Schleswig-Holstein werden grundsätzlich die Fischereischeine anderer Bundesländer anerkannt. Wer also einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes innehat, darf auch an Schleswig-Holsteins Küsten die Fischerei mit der Handangel ausüben solange er seinen ersten Wohnsitz nicht in Schleswig Holstein hat ( dazu später mehr ).

        Weiter ist derjenige, der einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes innehat in dem er auch wohnt (z.B.: Urlauber oder Wochenendtouristen), von der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein befreit.
      • Gruß
        Ohne Gewähr auf Vollständigkeit :D
      Das ist richtig, du benötigts einen gültigen Fischereischein oder besorgst dir einen sogenannten Touristenschein wenn du nicht in Schleswig Holstein wohnst.
    • Moin Moin,
      Schaut mal da:
      angelnindeutschland.de/wir-bri…n-schleswig-holstein.html

      unterm Bild auf -Mehr - Klicken und lesen .Ohne Angelschein gibt es keinen Fisch!
      Gruß vom Knust :thumbsup:

      Diplomatie ist jemanden so in die Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!
    • Na dann weis ich ja wo ich dran bin. Vielleicht sollte ich doch mal einen Fischereischein machen.

      Dann könnte ich auch mal an heimischen Gewässern mein unwesen treiben.

      Kommt Zeit kommt.....................................................!

      MfG :)
      Olli
    • Kann ich dir auch nur empfehlen.
      Diese Ausnahmegenehmigung kann man ja auch nur einmal im Jahr auf Fehmarn kaufen und wenn du erst einmal auf den Geschmack gekommen bist, wirst du sicherlich öfters im Jahr auf der Insel sein.
      Also meld dich am besten schnell an. Bei uns hier in der Gegend beginnen die meisten Kurse im September. Prüfung ist dann in der Regel im November.
    • Das der Kurs zu schwer ist denke ich auch nicht.

      Habe zur Zeit nur ein Zeitproblem. Lange Arbeitszeiten, eine bestellet Küche und damit verbunden ne menge Umbauarbeiten.

      Ich werd mal sehen wie ich das Zeitlich auf die Kette bekomme.

      MfG :)
      Olli