Hallo Angelfreunde,
der Landessportfischerverband S-H gibt auf seiner
website folgendes bekannt:
Mit Petri Heil
Stint
der Landessportfischerverband S-H gibt auf seiner
website folgendes bekannt:
Ich denke das ist von Interesse.Allgemeinverfügung erneuert
Das MELUR hat Ende 2014 erneut eine Allgemeinverfügung zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 "Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins" erlassen. Nach dieser sind wiederum, mit Geltung bis zum 31.12.2016, die
1. Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche nach § 2 KüFO,
2. Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO und
3. Mindestmaschenöffnungen für die Sprottenfischerei von 32 mm nach § 10 KüFO
aufgehoben. Die Allgemeinverfügung setzt damit also wirksam Bestimmungen der KüFO zeitlich begrenzt außer Kraft.
Mit Petri Heil
Stint
Watt wär´n wa ohne Wattwurm?
Der Müll muss mit !!!
auf der Insel: wir haben abgesagt
Der Müll muss mit !!!
auf der Insel: wir haben abgesagt