Geändertes Fischereigesetz

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    • Die Information hier im Forum ist schon sehr gut, wer ein wenig am Ball bleibt wird auch wissen ab wann das ( Gesetz ) greift. ^^

      Ich bin mir nur nicht sicher wie der Ablauf stattfindet, wenn man nur für das Wochenende anreist! Wann der Schein beantragt werden muss damit man ihn zeitig zur Verfügung hat.
      Kommen immer wieder gerne auf die Insel Fehmarn :thumbsup:r. smilie_water



      Gruss Peter ;)
    • Na, ich denke, dass eine Lösung gefunden werden muss, in die nicht nur die Verwaltung eingebunden ist. Angelkutter und Gerätehändler werden in irgendeiner Form mit eingebunden sein, sodass auch die Tagesgäste "versorgt" werden können,
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      Petri Heil, viel Spaß und Vergnügen bei meinem
      Buch "Der perfekte Angler"
      wünscht Petrusautor Claus
    • Na, ich denke, dass eine Lösung gefunden werden muss, in die nicht nur die Verwaltung eingebunden ist. Angelkutter und Gerätehändler werden in irgendeiner Form mit eingebunden sein, sodass auch die Tagesgäste "versorgt" werden können,
      Ist ja alles ganz toll, aber irgendwie nicht Gegenstand dieses Threads ...
      Im Eingangsposting ging es um den Fischereischein für Gäste und Urlauber und nicht um die 10,- € Fischereiabgabe für Nicht-Schleswig-Holsteiner ... dafür hatten wir nämlich mal diesen Thread hier :

      Landesfischereigesetz SH ab 05.10.2011

      Dort habe ich übrigens mit Beitrag vom 06. Dezember 2011 bereits auf einen Schriftwechsel mit dem

      Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume


      hingewiesen und einen Link zu einem entsprechenden Auszug gepostet.

      Für die Leute, die beim Mausclick etwas schwächeln hier aber gerne der relevante Auszug der Antwort aus dem Ministerium :

      Selbstverständlich sind wir bemüht, das Verfahren zur Entrichtung der Abgabe künftig so schlank wie möglich zu gestalten. In einer Übergangsphase werden die Marken bei weit über 200 regionalen Ausgabestellen zu erhalten sein; zusätzlich können Fachhändler und ggf. auch Gastgeber usw. auswärtige Angler bei der Beschaffung unterstützen. Künftig ist dann geplant, die Fischereiabgabe auch online zu vertreiben, so dass dann jeder bequem von zu Hause die Abgabe entrichten kann.

      Auch nach Verkündung des neuen Fischereigesetzes wird die Gebühr nicht unmittelbar erhoben, da mit einer noch laufenden Überarbeitung des Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes erst die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Es ist also noch genügend Zeit für die auswärtigen Angler, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mat ()

    • Wir werden hier Zeitnahe Berichten über die Durchführungsverordnung wenn sie in Kraft tritt. Mache dir keine Gedanken darüber.
      Auch wenn ich befürchte das die angrenzenden Geschäfte nicht gleich einbezogen werden wird es eine Möglichkeit geben müssen die Marke zu ordern im vorhinein. Ansonsten werden wir genügend protestieren!!! ;)
    • Wie verhält sich das denn momentan,
      falls jemand mit blauem Schein aber ohne die 10€ Fischereiabgabe erwischt wird???

      Erstens...wird das wirklich kontrolliert? - Es gibt genug Gesetze die wegen Personalmangels kaum zu Überwachen sind.
      Zweitens... begehe ich somit eine Straftat oder nur eine Ordnungswiedrigkeit?
      Drittens... was würde mich dann die Straf-/Ordnungswiedrigkeitenanzeige kosten...

      Meine Meinung zu der ZUSÄTZLICHEN Fischereiabgabe (nicht das selbige für den blauen Schein, von der letzten 5 Jahres Periode, um 9€ erhöht wurde) kann ich hier leider nicht öffentlich kundtun, da mir sonst alles mögliche zur Last gelegt werden könnte...
      MeFo Nr.1 hat 5 Jahre gedauert...der zweiten gebe ich maximal 4...und das erste ist rum!!! :cursing:
    • Hallo Nordlicht- wird der Urlauberschein billiger wenn, ich sage einfach mal, die zu beangelnde Fläche die zur Verfügung steht um 10 % reduziert wird, durch das neue Naturschutzgebiet und oder den Containerhafen ( was meiner Meinung nach kommen wird ). Eigentlich wäre es eine logische Folge, den Schein dann auch um 10 % zu reduzieren ????? Nur mal so Quergedacht ;)
      Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen! Gruss Jörg
    • Stichling63 schrieb:

      Hallo Nordlicht- wird der Urlauberschein billiger wenn, ich sage einfach mal, die zu beangelnde Fläche die zur Verfügung steht um 10 % reduziert wird, durch das neue Naturschutzgebiet und oder den Containerhafen ( was meiner Meinung nach kommen wird ). Eigentlich wäre es eine logische Folge, den Schein dann auch um 10 % zu reduzieren ????? Nur mal so Quergedacht

      Der ist für SH gedacht und nicht nur für die Insel :thumbdown:
      Somit stimmt deine These nicht wirklich :!:
      Mal verlierst Du, mal gewinnen die Anderen! :thumbsup:

      Gruß Hans
    • Was ich für eine absolute Abzocke bei der ganzen Geschichte halte ,ist das man bei diesem Fischereischein für Urlauber und Gäste entweder 28 Tage am Stück nehmen kann.Die dann einmalig 20 Euro kosten oder aber das ganze aufsplitten kann und jedes mal wieder 10 Euro Gebühr zahlen soll damit die das einfach nur einmal umtragen.Sprich wenn man nur am Wochenende angeln kann und möchte zahlt man zusätzlich zu den 20 Euro bei 14 Wochenenden insgesamt 140 Euro!!!!!!!! 8o
    • Meeresfreak_12 schrieb:

      Was ich für eine absolute Abzocke bei der ganzen Geschichte halte ,ist das man bei diesem Fischereischein für Urlauber und Gäste entweder 28 Tage am Stück nehmen kann.Die dann einmalig 20 Euro kosten oder aber das ganze aufsplitten kann und jedes mal wieder 10 Euro Gebühr zahlen soll damit die das einfach nur einmal umtragen.Sprich wenn man nur am Wochenende angeln kann und möchte zahlt man zusätzlich zu den 20 Euro bei 14 Wochenenden insgesamt 140 Euro!!!!!!!! 8o

      Die 20,- Euro für Urlauber (28 Tage) reichen nach meiner Meinung völlig aus..Wenn sie mehr angeln wollen müssen sie halt ein Fischereischein machen und dann brauchen sie , wenn es soweit ist, nur einmalig die 10,- Euro im Jahr zahlen wenn sie nicht aus OH kommen. Nicht verkehrt verstehen: Ich bin gegen die 10,-Euroabgabe ;)
    • Das was Meeresfreak_12 sagt ist nicht ganz richtig wegen den 28 tagen Touristen-Angelschein. Den kannst du auch merfach im Jahr ausstellen lassen immer für 28 Tage lang. Beim erstenmal zahlst du 20€ aufgeteilt in 10€ fischerreiabgabe für ein jahr und 10€ der Schein. Wenn du den nächsten beantragst dann zeigst du den ersten vor und musst nur noch 10€ bezahlen und die Scheine werden zusammen geheftet.

      So war der Ablauf bei meiner Frau beim ausstellen im Gemeindeamt in Heiligenhafen.

      ..bin nurmal gespannt wie die das auf den Kuttern handhaben wollen :P
      FISHINGSMILEY! Petri Heil

      Gruß Hansi
      ...der der mit dem Gummi-Wal tanzt.. -----
    • Nun, man darf nicht vergessen, dass diese Urlaubsscheinregelung ja eigentlich auch nur eine "Hilfskrücke" sein soll, um sonst nicht angelnde Menschen nicht zu kriminalisieren. Wer in der Tat kein Gelegenheitsangler mehr ist, sondern diesem Hobby regelmäßig nachgeht, sollte sich schon die notwendigen Papiere besorgen. Das müsste man von mündigen Bürgern schon erwarten können. :rolleyes:
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      wünscht Petrusautor Claus
    • eig ist das doch doof das es nur für urlauber soetwas gibt.
      ich finde sowas sollte es auch für die einheimischen geben, weil ich denke jemand der mit dem gedanken spielt angeln zu gehen sollte ersteinmal die chance bekommen dies auszuprobieren ohne gleich den schein machen zu müssen.

      oder gibt es sowas schon?
      Sagt der Walfisch zum Tunfisch, was wollen wir tun Fisch, du hast die wahl Fisch! smiliekaputtlach
    • ostsee-girly schrieb:

      eig ist das doch doof das es nur für urlauber soetwas gibt.
      ich finde sowas sollte es auch für die einheimischen geben, weil ich denke jemand der mit dem gedanken spielt angeln zu gehen sollte ersteinmal die chance bekommen dies auszuprobieren ohne gleich den schein machen zu müssen.

      oder gibt es sowas schon?
      Ein guter Grund um Threads nach Möglichkeit vollständig zu lesen :

      Man verpasst nicht alles !

      Deshalb hier mal ein Auszug aus Plattes Eingangsposting :


      Ihr habt keinen Fischereischein?

      Dann könnte folgendes für Euch interessant sein:

      Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht:

      Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb oder Neu jetzt auch innerhalb Schleswig-Holsteins haben und keinen gültigen Fischereischein ihres Bundeslandes besitzen, können für die Dauer von 28 Tagen eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

      Bei Antragstellung ist schriftlich zu erklären, dass man bisher nicht gegen Fischereirecht verstoßen hat.

      Die Gebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 20,-- EUR. "


      Man beachte insbesondere die in roter Schrift verfassten Passagen ... :rolleyes:
    • @ Hansi

      Das kann sein.Ich war nur vor ein par wochen beim Hafenamt in Kiel um meinen Fischereischein neu zu beantragen( weil verloren B60 ) und da hab ich mal unverbindlichnnach dem Urlauberschein wegen meiner Freundin nach gefragt.Die nette Dame vom Amt hat mir das so beschrieben wie ich es oben geschrieben habe.Wenn das nicht ganz korrekt war bitte ich um entschuldigung. Rotwerdsmilie
    • Hi Meeresfreak_12 brauchst dich doch nicht entschuldigen. Ich glaube auf den einzelnen ämtern sind die sich nicht ganz einig, denn so wie du es beschrieben hast hatte ich es vorher auch verstanden :-).

      Das mit den zuletzt genannten 40 tagen hatte ich auch gefragt doch die Dame im Amt in Heiligenhafen sagte das das früher so war bevor es die Verlängerungen gab.

      Warscheinlich bekommt man in einer anderen Stadt noch eine andere antwort...grins Behörden halt kommen mit ihren Bestimmungen selbst nicht klar :thumbsup: B60
      FISHINGSMILEY! Petri Heil

      Gruß Hansi
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