Geändertes Fischereigesetz

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    • JoJo, wieso reicht der blaue nicht mehr aus?
      Als Angelschein muss er reichen, was hinzu kommt, ist doch nur die Fischereiabgabe. Einen zusätzlichen Fischereischein benötigen doch nur Urlauber ohne gültigen Fischereischein. Oder liege ich da falsch?

      Also: Bundesfischereischein (der Blaue) + Fischerprüfungszeugnis + Fischereiabgabe = Petri Heil!
      Oder: Touri-Angelschein + Fischereiabgabe = Petri Haeil!

      Sonst noch Regelungen, die zur kompletten Verwirrung beitragen?
      :D
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      Petri Heil, viel Spaß und Vergnügen bei meinem
      Buch "Der perfekte Angler"
      wünscht Petrusautor Claus
    • Petrusautor schrieb:

      Irgendwie habe ich damit ein Riesenproblem, dass ich in SH mir nur noch abgezockt vorkomme.
      Zahlen die Touristen nicht alle schon genug an die Kommunen mit der horrenden Kurtaxe?
      Und jeder kleine Strandzugang endet an einer Straße mit Halteverbot, einer Schranke und einem kostenpflichtigen Parkplatz.
      Jetzt noch Fischereiabgabe.
      Abzocke, Abzocke, Abzocke!
      Ich weiß mittlerweile nicht mehr, warum ich überhaupt dorthin will. In Dänemark könnte ich meinen Lebensabend viel angenehmer verbringen. Die Fische dort sind die gleichen wie in Deutschland.

      Es geht darum, dass ich es langsam Leid habe, überall das Portemonnaie zücken zu müssen, weil da achselzuckend grinsend einer steht und die Hand aufhält. Das Ganze ist wirklich nur noch durch die Sauerstoffsteuer für alle Luftatmer zu toppen. Immerhin zahlen wir alle brav unsere Steuern, nicht zuletzt auch die Umsatzsteuer und den Soli. Eine Lebensberechtigungssteuer wäre noch denkbar, aber die dummen Deutschen lassen alles mit sich machen. Wohlgemerkt, es kommt nicht auf die Höhe einzelner Beträge an, die Summe aller Kosten macht es aus.

      Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass damit SH den Angelkuttern endgültig ein Grab gräbt. Langsam muss es mal genug sein mit der Abzocke. Der Angeltourismus wird mit großer Sicherheit unter den ganzen Kosten leiden, es kommt ja immer schön ein Euro auf den nächsten. Wann die Schmerzgrenze erreicht ist, bestimmt jeder für sich, doch geht es eigentlich hier um das Prinzip.
      Es ist kaum auszumachen, dass der LFV irgendetwas für den Fischbestand im Meer getan hätte. Alle Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung werden über den Bund finanziert, Fischbesatz in der Ostsee findet ja wohl ehr nicht statt, oder sollte ich da falsch informiert sein? Wo befinden sich denn die Aufzuchtstationen für Dorsche, Heringe und Plattfische? Sind die neuerdings anwesenden Wolfsbarsche von irgendwem in die Ostsee eingesetzt worden?

      Ich denke, ich werde zum Angeln in der Ostsee jetzt nach Als oder an die dänische Förde und die Belte fahren. Soooo viel weiter ist es nicht, und ich habe ein wesentlich besseres Gefühl.

      Du hast natürlich Recht. Immer überall zahlen.
      Aber auch wir, die den Strand fast vor der Haustür haben, müssen Kurtaxe zahlen. Ist zwar nur einen Bruchteil, aber zur Kasse werden wir auch gebeten. Aber, wenn man sieht, was alles dafür gemacht wird.
      Es wird vom Frühling bis zum Herbst an den Stränden die Algen weggefahren. Und das ist nicht wenig. Riesige Bagger und Laster fahren dann sehr oft Tagelang/Wochenlang. Zum Frühling wird dann erstmal der Strand mit großen Baggern begradigt. Nach den Stürmen im Winter sehen die Strände immer anders aus.
      Und dann im Sommer die ganzen Veranstaltungen (openair)
      Wer Kurtaxe zahlt, hat fast überall Eintrittsverütigungen und die Parkplätze sind dann kostenfrei.
      Aber!
      Ein Angler hat davon nicht viel. Ich weiß.
    • Kurtaxe = freies Parken? Habe ich an den Strandzugängen mit den kostenpflichtigen Parkplätzen noch nicht erlebt.
      Kostenvergünstigung bei vielen Eintrittspreisen? Seit meine Tochter groß ist, müssen wir uns die ganzen Touri-Vergnügungsparks und -einrichtungen nicht antun. Dort sind die Preise so, dass man sich auch bei ermäßigten Eintrittspreisen abgezockt vorkommt.

      In Dänemark obliegt die Strandpflege den Kommunen, und die regeln das hervorragend, weil die Touristen auch so genug Geld dalassen.
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      wünscht Petrusautor Claus
    • Petrusautor schrieb:

      Kurtaxe = freies Parken? Habe ich an den Strandzugängen mit den kostenpflichtigen Parkplätzen noch nicht erlebt.
      Kostenvergünstigung bei vielen Eintrittspreisen? Seit meine Tochter groß ist, müssen wir uns die ganzen Touri-Vergnügungsparks und -einrichtungen nicht antun. Dort sind die Preise so, dass man sich auch bei ermäßigten Eintrittspreisen abgezockt vorkommt.

      In Dänemark obliegt die Strandpflege den Kommunen, und die regeln das hervorragend, weil die Touristen auch so genug Geld dalassen.

      freies Parken steht dann auch nicht auf den Schildern. Hier bekommste dann von der Kurverwaltung einen Schein mit, der dann im Auto sichbar hinlegen soll.

      wenn man nirgends rein geht, tja ............

      ich wollte es nur weitergeben, wie es zu hören bekommen habe

      auch ich rege mich über die Kurtaxe auf. Empfehle meinen Gästen dann auch eher die Strände, wo man keine Kurtaxe zahlen muss.
    • Jetzt bin ich total verwirrt!!! Hilfesmilie

      Habe heute ne Mail an die Adresse geschickt aus Posting 21, wegen der Fischereiabgabe.

      Kam auch direkt eine Antwort!! Greatsmilie
      Wenn ich das richtig verstehe, brauch ich als nicht Schleswig-Holsteiner die Abgabe nicht zu bezahlen,oder? :--- :--- :---

      Gruß,
      Prozi


      Sehr geehrter Herr Prozeller,

      im Moment besteht diesbezüglich eine Übergangsregelung in Schleswig-Holstein. Diese gelten bis auf weiteres. Ein Infoblatt befindet sich in der Anlage.

      Mit freundlichen Grüßen

      Im Auftrag

      M. Linnemann





      Übergangsregelung Ausnahmegenehmigung zum Angeln

      Jeder, der in Schleswig-Holstein angeln möchte und nicht über einen gültigen Bundes-Fischereischein verfügt, kann eine Ausnahmegenehmigung für die schleswig-holsteinischen Küstengewässer erwerben.

      Diese Ausnahmegenehmigung wird einmal pro Kalenderjahr mit der Jahresfischereimarke ausgestellt und kann beliebig oft verlängert werden. Der Preis für die Erstausstellung beträgt 20 Euro, für jede Verlängerung 10 Euro.

      Für Angler, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben, wird die erste Bescheinigung für 40 aufeinander folgende Tage ausgestellt, für Angler mit erstem Wohnsitz in Schleswig-Holstein für 28 Tage. Jede Verlängerung umfasst (Bundesland unanhängig) weitere 28 Tage. Für die Verlängerung ist immer die erste Ausnahmegenehmigung mit der Jahresfischereimarke vorzulegen.

      Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung erfolgt nur bei Vorlage eines gültigen Personalausweises. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Personen unter 12 Jahren können keine Ausnahmegenehmigung erhalten.

      Für die Beantragung per Post werden benötigt (möglichst 14 Tage vor Anreise)

      1. Anreisedatum

      2. eine Telefonnummer unter der Sie werktags zu erreichen sind

      3. eine gut leserliche Kopie (beidseitig) Ihres Personalausweises

      4. einen 20,00 € Schein oder eine Überweisung mit Namen und dem Hinweis „Angelgenehmigung“

      5. frankierter Rückumschlag

      Kontodaten: Sparkasse Holstein, BLZ 213 522 40, Konto 91 521 542







      Da es sich um eine Übergangsregelung handelt, werden die Ausnahmegenehmigungen im Moment nur kurzfristig ausgestellt.

      Angler, die im Besitz eines gültigen Bundes-Fischereischeines sind, benötigen bis auf weiteres keine Fischereiabgabemarken des Landes Schleswig-Holstein.

      Stadt Fehmarn

      Bürgerbüro

      Burg auf Fehmarn

      Bahnhofstr. 5

      23769 Fehmarn

      Tel.: (0 43 71) 5 06 – 0

      Fax: (0 43 71) 5 06 - 6 50

      Marion Linnemann

      Durchwahl: – 640

      E-Mail: m.linnemann@stadtfehmarn.de

      Internet: www.stadtfehmarn.de
      Gruß,
      Prozi

      Das nächste mal auf der Insel

      zum Mepocup Nänänäsmilie Nänänäsmilie Nänänäsmilie
    • Wie beschrieben ist handelt es sich um eine Übergangsregelung. Die Abgabe wird kommen nur so lange keine Durchführungsverordnung besteht bleibt es halt so. Also nicht zu früh freuen ;)
    • Wichtig für mich/uns als Touri, ist zu wissen ab wann die Durchführungsverordnung greift :!: :!:

      Bin mir sicher das es hier gepostet wird Coolsmilie aber ich seh mich schon bei der Kontrolle ohne dir richtigen Papiere B60

      oder kann die Fischereiabgabe nicht beziehen, da das Amt dann geschlossen hat. Komm ja nur an Wochenenden ;(

      Gruß,

      Prozi
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      Prozi

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