Fischereiabgabemarke 2014 SH

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    • paulbarsch schrieb:

      hallo degel,
      ich habe den hamburger fischereischein ja schon! aber eben auch den s-h schein:-)
      also die marke für 2014 ,für s-h habe ich,aber nicht auf diesen zusatzschein geklebt,sondern noch in mein fischereischein,für s.h!
      ich glaube,ich schneide sie raus,drucke mir diesen zettel im nternet aus und klebe sie dort rein!
      dann bin ich doch auf der sicheren seite!
      echt kompliziert bei mir :D

      gruss andreas

      Eigentlich nicht........wenn wir nur ne Weile drübe schnacken, kommt man auf das "Naheliegenste"................. smilierespekt2

      gruß degl
      möge der Fisch mit euch sein
    • Hallo Andreas,



      wenn du die Fischereiabgabe mit 10 € schon gezahlt hast und darüber auch die Marke in deinem Fischereischein eingeklebt hast, so ist von dir damit schon alles erledigt worden.

      Man kann dich nicht irgendwie belangen da du die Marke ja schon aktuell für 2014 in deinem Fischereischein eingeklebt hast. :thumbup:



      Das Formular, welches du da ausdrucken musst, gilt doch nur für die, welche via Online bestellen und dann mit Kreditcard bezahlen.


      Da würd ich mir weiter keine Kopf darüber machen. Schwach natürlich, wenn sich die Ausgabestellen da selbst nicht sicher sind. Honk Sollten Sie ja eigentlich, wird ja auch teilweise von diesen Gebühren für die Entlohnung der Fachkräfte etwas abgeführt, sozusagen Nutzungsgebunden. Bei uns in Hessen sind dies laut letztem Haushaltsplan irgendwo um die 90 % die da in die Verwaltung gehen, statt für Neubesatz ausgegeben zu werden. Kotzsmilie

      GvH Rainer
      Ein schlechter Angeltag ist besser als ein guter Arbeitstag
    • paulbarsch schrieb:

      ich habe den hamburger fischereischein ja schon! aber eben auch den s-h schein:-)
      also die marke für 2014 ,für s-h habe ich,aber nicht auf diesen zusatzschein geklebt,sondern noch in mein fischereischein,für s.h!

      ...seit wann muß denn einer aus S.H. die Zusatzmarke haben :---
      So weit es mir bekannt ist brauchen die Zusatzmarke nur Leute die ihren Erstwohnsitz nicht in S.H haben :---
      Warum hast Du denn die Zusatzmarke gekauft als Du noch in S.H gemeldet warst :---
      Ich verstehe das nicht B60 B60 B60 ... da komme ich als NRW-ler nicht mit 8o
      Mal verlierst Du, mal gewinnen die Anderen! :thumbsup:

      Gruß Hans
    • HaRiBoot schrieb:

      Zitat von »paulbarsch«



      ich habe den hamburger fischereischein ja schon! aber eben auch den s-h schein:-)
      also die marke für 2014 ,für s-h habe ich,aber nicht auf diesen zusatzschein geklebt,sondern noch in mein fischereischein,für s.h!

      HaRiBoot schrieb:

      ...seit wann muß denn einer aus S.H. die Zusatzmarke haben :---
      So weit es mir bekannt ist brauchen die Zusatzmarke nur Leute die ihren Erstwohnsitz nicht in S.H haben :---
      Warum hast Du denn die Zusatzmarke gekauft als Du noch in S.H gemeldet warst :---
      Ich verstehe das nicht B60 B60 B60 ... da komme ich als NRW-ler nicht mit 8o

      hallo hans,
      na ja,ich habe ja mein erstwohnsitz in s-h gehabt und mir gleich für 3 jahre den fischereischein geholt!
      nun wohne ich in hamburg! also erstwohnsitz in hh!! da ich mir natürlich jetzt den hamburger fischereischein geholt habe,bin ich ja in s-h "gastangler" muss also die marke für 2014 haben! (hab ich ja auch) allerdings in meinem letzten fischereischein von s-h eingeklebt! meine frage war ja nur,ob das jetzt zählt,oder ob ich mir etwa noch diesen schein ausdrucken muss und umkleben muss!
      ich hoffe,ich habe es jetzt nicht zu kompliziert geschrieben:-)
      dein vorredner hat mir jetzt aber alle zweifel genommen und ich bin beruhigt!

      petri andreas
    • havöred schrieb:

      Hallo Andreas,



      wenn du die Fischereiabgabe mit 10 € schon gezahlt hast und darüber auch die Marke in deinem Fischereischein eingeklebt hast, so ist von dir damit schon alles erledigt worden.

      Man kann dich nicht irgendwie belangen da du die Marke ja schon aktuell für 2014 in deinem Fischereischein eingeklebt hast. :thumbup:



      Das Formular, welches du da ausdrucken musst, gilt doch nur für die, welche via Online bestellen und dann mit Kreditcard bezahlen.


      Da würd ich mir weiter keine Kopf darüber machen. Schwach natürlich, wenn sich die Ausgabestellen da selbst nicht sicher sind. Honk Sollten Sie ja eigentlich, wird ja auch teilweise von diesen Gebühren für die Entlohnung der Fachkräfte etwas abgeführt, sozusagen Nutzungsgebunden. Bei uns in Hessen sind dies laut letztem Haushaltsplan irgendwo um die 90 % die da in die Verwaltung gehen, statt für Neubesatz ausgegeben zu werden. Kotzsmilie

      GvH Rainer
      Das Formular gilt nicht nur für Online Besteller sondern für allke nicht SHler. Es dient dem Nachweis das die Fischereiabgabe geleistet wurde. Ich denke aber auch das es OK ist wenn Du den Nachweis über Deinen SH Fischereischein führen kannst. Halte das ganze aber für einen Sonderfall für den es vermutlich keine klare Regelung geben wird.
      Gruß aus Hamburg
      Malte