Moin Männer,
es dauert nur 1 Minute diese beiden Protestmails los zu schicken.
(in etwa sowiel wie die Assozalizionololoiu und die Kette von Wort...na Ihr wisst schon wie ich das meine, oder
Bitte um Unterstützung und Protest gegen Schleppangelverbot
AN ALLE BOOTSANGLER: WIR BRAUCHEN EURE UNTERSTÜTZUNG
Moin Kolleginnen und Kollegen,
leider sind im aktuellen Entwurf für die KüfVO unsere
umfangreichen Begründungen gegen ein einseitiges Schleppangelverbot wieder NICHT
berücksichtigt worden. Der jetzige Entwurf sieht ein Schleppangelverbot vom
15.9. bis 15.3. eines jeden Jahres innerhalb eines Abstandes von 1000 m zur
Küste vor. Dies können wir bei gleichzeitiger uneingeschränkter Stellnetzfischerei
auch während der Salmoniden-Schonzeit und dem Vorschlag, die Netzstrecken in
der Wismarer Bucht sogar noch um 70 km zu erweitern, NICHT akzeptieren.
Wir bitten Euch daher darum, per e-mail dagegen zu
protestieren! Es handelt sich um zwei Ansprechpartner, die auch jeweils separat
eine e-mail erhalten sollen.
Erste e-mail: Bitte dazu einfach den folgenden kursiv geschriebenen Text mit der
Maus markieren, kopieren und in Euer e-mail einfügen. Euren Namen druntersetzen
und an folgende e-mail Adresse abschicken:
U.Blume@lu.mv-regierung.de
Als BETREFF bitte folgendes angeben:
DRINGENDER PROTEST
GEGEN DISKRIMINIERENDES SCHLEPPANGELVERBOT
Sehr geehrter Herr Blume,
als Verantwortlichen für den Inhalt und den Wortlaut des Entwurfes für
die neue KüfVO protestiere ich eindringlich gegen das geplante
Schleppangelverbot vom 15.9. bis 15.3. eines jeden Jahres. Ihre Begründung, die
Meerforellen dadurch schützen zu wollen und gleichzeitig die Stellnetzfischerei
im selben Bereich ganzjährig weiter zu erlauben, ist sehr widersprüchlich und
sachlich unsinnig. Von einem Schutz kann bei einer solchen Regelung keine Rede
sein. Daher empfinde ich das Schleppangelverbot, weil es im vorgeschlagenen
Kontext eindeutig sachlich unbegründet ist, als in höchstem Maße
diskriminierend. Da ich vermute, dass ein derartiges Verhalten insbesondere für
Staatsbedienstete rechtswidrig ist, fordere ich Sie auf, den Entwurf
dahingehend zu ändern, dass die unsachlichen Begründungen und der Vorschlag für
ein einseitiges Schleppangelverbot entfernt werden. Ich bitte umgehend um
Antwort.
Hier nun für die 2. E-mail:
Thomas.Richter@lallf.mvnet.de
Als BETREFF bitte folgendes angeben:
DRINGENDER PROTEST
GEGEN DISKRIMINIERENDES SCHLEPPANGELVERBOT
Sehr geehrter Herr Richter,
als Mit-Verantwortlicher für den Inhalt des Entwurfes für die Änderung
der KüfVO wende ich mich heute mit einem Protest gegen ein Schleppangelverbot
an Sie. Im aktuellen Entwurf wird mit der Begründung, den Meerforellenbestand
schützen zu wollen, ein Schleppangelverbot in einem Abstand von 1000 m zur
Küste in der Zeit vom 15.9. bis 15.3. eines jeden Jahres vorgeschlagen. Die
Stellnetzfischerei hingegen soll sogar noch 70 km zusätzliche Netzstrecke
genehmigt bekommen und tötet auch während der Schonzeit Fische! Von einem
Schutz kann also NICHT die Rede sein. Den einseitigen Ausschluss der
Schleppangler ohne sachliche Begründung empfinde ich als diskriminierend. Da
ich vermute, dass ein derartiges Verhalten insbesondere für Staatsbedienstete
rechtswidrig ist, fordere ich Sie auf, den Entwurf dahingehend zu ändern, dass
die unsachlichen Begründungen und der Vorschlag für ein einseitiges
Schleppangelverbot entfernt werden. Ich bitte umgehend um Antwort.
BITTE AKTIVIERT SO VIEL WIE MÖGLICH BOOTSANGLER DIE AUCH
EINE E-MAIL SCHICKEN! JE MEHR DESTO BESSER!
es dauert nur 1 Minute diese beiden Protestmails los zu schicken.
(in etwa sowiel wie die Assozalizionololoiu und die Kette von Wort...na Ihr wisst schon wie ich das meine, oder
Bitte um Unterstützung und Protest gegen Schleppangelverbot
AN ALLE BOOTSANGLER: WIR BRAUCHEN EURE UNTERSTÜTZUNG
Moin Kolleginnen und Kollegen,
leider sind im aktuellen Entwurf für die KüfVO unsere
umfangreichen Begründungen gegen ein einseitiges Schleppangelverbot wieder NICHT
berücksichtigt worden. Der jetzige Entwurf sieht ein Schleppangelverbot vom
15.9. bis 15.3. eines jeden Jahres innerhalb eines Abstandes von 1000 m zur
Küste vor. Dies können wir bei gleichzeitiger uneingeschränkter Stellnetzfischerei
auch während der Salmoniden-Schonzeit und dem Vorschlag, die Netzstrecken in
der Wismarer Bucht sogar noch um 70 km zu erweitern, NICHT akzeptieren.
Wir bitten Euch daher darum, per e-mail dagegen zu
protestieren! Es handelt sich um zwei Ansprechpartner, die auch jeweils separat
eine e-mail erhalten sollen.
Erste e-mail: Bitte dazu einfach den folgenden kursiv geschriebenen Text mit der
Maus markieren, kopieren und in Euer e-mail einfügen. Euren Namen druntersetzen
und an folgende e-mail Adresse abschicken:
U.Blume@lu.mv-regierung.de
Als BETREFF bitte folgendes angeben:
DRINGENDER PROTEST
GEGEN DISKRIMINIERENDES SCHLEPPANGELVERBOT
Sehr geehrter Herr Blume,
als Verantwortlichen für den Inhalt und den Wortlaut des Entwurfes für
die neue KüfVO protestiere ich eindringlich gegen das geplante
Schleppangelverbot vom 15.9. bis 15.3. eines jeden Jahres. Ihre Begründung, die
Meerforellen dadurch schützen zu wollen und gleichzeitig die Stellnetzfischerei
im selben Bereich ganzjährig weiter zu erlauben, ist sehr widersprüchlich und
sachlich unsinnig. Von einem Schutz kann bei einer solchen Regelung keine Rede
sein. Daher empfinde ich das Schleppangelverbot, weil es im vorgeschlagenen
Kontext eindeutig sachlich unbegründet ist, als in höchstem Maße
diskriminierend. Da ich vermute, dass ein derartiges Verhalten insbesondere für
Staatsbedienstete rechtswidrig ist, fordere ich Sie auf, den Entwurf
dahingehend zu ändern, dass die unsachlichen Begründungen und der Vorschlag für
ein einseitiges Schleppangelverbot entfernt werden. Ich bitte umgehend um
Antwort.
Hier nun für die 2. E-mail:
Thomas.Richter@lallf.mvnet.de
Als BETREFF bitte folgendes angeben:
DRINGENDER PROTEST
GEGEN DISKRIMINIERENDES SCHLEPPANGELVERBOT
Sehr geehrter Herr Richter,
als Mit-Verantwortlicher für den Inhalt des Entwurfes für die Änderung
der KüfVO wende ich mich heute mit einem Protest gegen ein Schleppangelverbot
an Sie. Im aktuellen Entwurf wird mit der Begründung, den Meerforellenbestand
schützen zu wollen, ein Schleppangelverbot in einem Abstand von 1000 m zur
Küste in der Zeit vom 15.9. bis 15.3. eines jeden Jahres vorgeschlagen. Die
Stellnetzfischerei hingegen soll sogar noch 70 km zusätzliche Netzstrecke
genehmigt bekommen und tötet auch während der Schonzeit Fische! Von einem
Schutz kann also NICHT die Rede sein. Den einseitigen Ausschluss der
Schleppangler ohne sachliche Begründung empfinde ich als diskriminierend. Da
ich vermute, dass ein derartiges Verhalten insbesondere für Staatsbedienstete
rechtswidrig ist, fordere ich Sie auf, den Entwurf dahingehend zu ändern, dass
die unsachlichen Begründungen und der Vorschlag für ein einseitiges
Schleppangelverbot entfernt werden. Ich bitte umgehend um Antwort.
BITTE AKTIVIERT SO VIEL WIE MÖGLICH BOOTSANGLER DIE AUCH
EINE E-MAIL SCHICKEN! JE MEHR DESTO BESSER!
Grüße aus Grammersdorf, Marco
8. Rügener Trollingtreffen 2014 Schaprode/Rügen 05.-13.04.2014
Namsenfjord-Trollingtour/Norwegen 25.05.-04.06.2014
Dorsch-Jigging-Tour-Skagen/Dänemark 23.-30.08.2014
8. Rügener Trollingtreffen 2014 Schaprode/Rügen 05.-13.04.2014
Namsenfjord-Trollingtour/Norwegen 25.05.-04.06.2014
Dorsch-Jigging-Tour-Skagen/Dänemark 23.-30.08.2014