Wichtige Frage zum Fischereischein

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    • Laut Auskunft der Stadt Fehnmarn (Frau Steffens) wird das in Schleswig-Holstein so geregelt :

      - Kinder unter 12 Jahre
      Angeln bei Vaddern mit und brauchen weder Urlauberschein noch sonstwas - vorausgesetzt Vaddern hat entweder den Urlauberschein oder die 10,- € Abzocke Zusatzabgabe bezahlt.

      - Kinder über 12 ohne Sportfischerprüfung
      Brauchen einen eigenen Urlauberschein

      - Kinder über 12 mit Sportfischerprüfung und gültigem Fischereischein anderer Bundesländer
      Zahlen die 10,- € Zusatzabgabe wie Erwachsene und gut is.

      Der Jugendfischereischein anderer Bundesländer wird in Schleswig-Holstein nicht anerkannt !
    • Hier die Antwort auf eine Mail an Dr. Roland Lemke Landesministerium SH.
      Sagt genau das aus, was Mat gerade gepostet hat.




      Sehr geehrter Herr Schlüter,

      nein, unter den von Ihnen geschilderten Umständen wäre Ihr Enkel
      nicht fischereiberechtigt.


      In SH besteht
      ab dem vollendeten 12. Lebensjahr die Möglichkeit, einen Fischereischein
      zu erwerben. Damit ist Ihr Enkel fischereischeinpflichtig. Ein
      prüfungsfreier „Jugendfischereischein“ wird
      nicht als vollwertiger Fischereischein anerkannt. Ihr Enkel muss
      also, um in SH fischereirechtskonform zu angeln, einen regulären
      Fischereischein im Heimatbundesland erwerben oder in SH einen
      „Urlauberfischereischein“ als Ausnahme erwerben (möglich für
      2 x je 28 Tage im Jahr). Details dazu finden Sie auf unserer Homepage.




      Viele Grüße, R. Lemcke





      ___________________________________________________________________________Dr. Roland Lemcke


      Fischereireferent (Binnenfischerei, Angelfischerei, Aquakultur), V 206

      Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume


      des Landes Schleswig-Holstein


      24106 Kiel

      Mercatorstraße 3

      Tel.: 0431 / 9884973

      E-Mail:
      roland.lemcke@melur.landsh.de

      Internet:
      http://www.schleswig-holstein.de/MLUR/DE/MLUR_node.html









      Von: Egbert Schlüter [mailto:EgbertSchlueter@web.de]


      Gesendet: Freitag, 23. August 2013 13:41

      An: Lemcke, Dr. Roland (MELUR)

      Betreff: Fischereirecht






      Sehr geehrter Herr Dr. Lemcke,

      ich hätte mal bitte eine Frage.



      Ich komme aus NRW und fahre regelmäßig nach
      Fehmarn. Ich bin im Besitz der Landesfischereischein NRW, mein Enkel,
      gerade 13 Jahr alt geworden ist im Besitz des Jugendfischereischein
      NRW.

      Wenn ich die Fischereiabgabe (10 Euro ) auch für meinen Enkel zahle, ist er dann Fischereiberechtigt in Schleswig-Holstein?

      In unserem Angelforum bestehen unterschiedliche Meinungen.



      Für ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus recht herzlich.



      Mit freundlichen Grüßen

      Egbert Schlüter
    • sollten die Regelungen für Kinder mit 10, 12 14 oder 16 mal einheitlich geregelt werden

      Das Wahlrecht bekommen Sie doch auch einheitlich hin....

      Gut Fischereirecht ist Landesrecht und damit wird auf regionale Gegebenheiten Rücksicht genommen, aber das alle 12 oder 14 Jahre Sagen wird ja wohl noch möglich sein.....

      Zumindest sollte man einmal genau diesen Punkt publik machen.

      überings in der Matrix der Fischerjugend, der oben gepostet wurde ist festzustellen das z.B. die Touristenregelung in SH auf Stand VOR 2011 ist , also so aktuell ist die Matrix nicht wirklich.
      Die Regelungen in Brandenburg sind auch nicht vollständig richtig. In Brandeburg darf jeder OHNE Angelschein eine Friedfischangel handhaben (Einschenklige Haken), Drillinge gelten als Raubfischhaken und dürfen auch nicht mitgeführt werden.
      Einzig, ohne Angelschein muss die Fischereiabgabe in Brandenburg bezahlt werden.

      Hoffen wir mal auf die Einsicht der Entscheider, da ja die Angler eine recht grosse Gemeinde in unserer Bevölkerung sind...

      Gruss Oliver
      "Man sollte nicht alles glauben was im Internet steht." (Abraham Lincoln)

      Geplant auf der smilie_water_042

      03.05.18-06.05.18
      20.05.18-26.05.18
      27.07.18-12.08.18
      15.11.18-18.11.18
    • für diese Mail !!!!

      Das bestätigt also das, was ich schon befürchtet hatte.... X(

      Die sind sich deutschlandweit alle total einig.....

      @Mat : auch Du bestätigst das ja, bis auf eines:
      Auf den Seiten der des SH Amtes für Landwirtschaft usw. steht AUSDRÜCKLICH das der Urlaubfischereischein NICHT dazu berechtigt Kinder (unter 12J.) zum Angeln mitzunehmen.

      ich such das nochmal raus.... smilie winke
      "Man sollte nicht alles glauben was im Internet steht." (Abraham Lincoln)

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      20.05.18-26.05.18
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      15.11.18-18.11.18