Wichtige Frage zum Fischereischein

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    • Wichtige Frage zum Fischereischein

      da Anna ja nun auch angelt und mein Sohn(11) mit mir mitgeht, ist die folgende Frage nicht ganz unwichtig:

      Kinder bis 12 benötigen keinen Fischereischein solange ein Fischereischeininhaber(kein Urlaubsfischereischein) dabei anwesend ist. (natürlich mit gültiger Abgabmarke)

      Kinder ab 14 können einen eigenen Fischerischein machen.....

      DA mein Sohn ab Anfang nächsten Jahres 12 ist: WAS tun Kinder zwischen 12 und 14

      ein eigener Schein ist nicht möglich, der begleitende Erwachsene geht auch nicht
      "Man sollte nicht alles glauben was im Internet steht." (Abraham Lincoln)

      Geplant auf der smilie_water_042

      03.05.18-06.05.18
      20.05.18-26.05.18
      27.07.18-12.08.18
      15.11.18-18.11.18
    • Bin da unsicher ob der Jugendfischereischein für das angeln in SH ausreicht...ich denke eher nicht.
      Hatte eine ähnliche Diskussion für MV...dort war bis vor kurzem ein angeln für Kinder ohne Fischereischein nur bis 10 Jahren möglich. Somit war für meine Familie dort kein Angelurlaub möglich. Zu beachten sind doch wohl die Vorschriften der Bundesländer in denen geangelt werden soll...und ich gehe mal davon aus das wir von Angeln um Fehmarn sprechen.
      Für mich sieht es so aus das es einfach Gegenden gibt in denen Jugendliche oder Kinder nicht angeln dürfen !;( ?( Leider !!!;( ;( ;(
      Gruß Malte
    • Fü SH gilt folgendes

      Es gibt keinen Jugendfischereischein. Unter 12 Jahren ist das Angeln
      unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt. Die
      Fischer-prüfung kann ab dem 11. Lebensjahr abgelegt werden, der reguläre
      Fischereischein ab dem 12. Lebensjahr erworben werden.

      und auf dem o.g. Link sind leider noch alte Daten von vor 3 Jahren , Ausnahmegenehmigung 40 Tage (das galt noch 2011 und davor)


      Wir Wohnen in NRW:
      hier hat einen Jugendfischereischein.

      Es gilt aber folgendes:
      Jugendliche unter 10 Jahren dürfen im Einwirkungskreis des
      Fischereischeininhabers beim Angeln assistieren und dabei auch die Angel
      halten. Ausgenommen sind die tierschutzrelevanten Vorgänge,
      insbesondere das Abhaken und das Töten von Fischen. Wer zwischen 10 und
      16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er
      berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers
      eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die
      Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14.
      Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere
      Auflagen angeln dürfen.

      Also darf ein Kind aus NRW in SH 2 jahre lang nicht angeln ????


      Können die sich TROTZ Landesrecht zumindest in dem Punkt auf eine einheitliche Regelung einigen....

      Oder kauft man dann 2 Jahre Lang Urlauberfischereischeine.....

      Kann das bitte einmal bei SH ANgleverband anfragen...Das geht nämlich aus keinem Artikel genau hervor.
      "Man sollte nicht alles glauben was im Internet steht." (Abraham Lincoln)

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      03.05.18-06.05.18
      20.05.18-26.05.18
      27.07.18-12.08.18
      15.11.18-18.11.18
    • Krallenblei schrieb:

      Es gibt keinen Jugendfischereischein. Unter 12 Jahren ist das Angeln
      unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt. Die
      Fischer-prüfung kann ab dem 11. Lebensjahr abgelegt werden, der reguläre
      Fischereischein ab dem 12. Lebensjahr erworben werden.

      und auf dem o.g. Link sind leider noch alte Daten von vor 3 Jahren , Ausnahmegenehmigung 40 Tage (das galt noch 2011 und davor)


      Wir Wohnen in NRW:
      hier hat einen Jugendfischereischein.

      Es gilt aber folgendes:
      Jugendliche unter 10 Jahren dürfen im Einwirkungskreis des
      Fischereischeininhabers beim Angeln assistieren und dabei auch die Angel
      halten. Ausgenommen sind die tierschutzrelevanten Vorgänge,
      insbesondere das Abhaken und das Töten von Fischen. Wer zwischen 10 und
      16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er
      berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers
      eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die
      Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14.
      Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere
      Auflagen angeln dürfen.

      Also darf ein Kind aus NRW in SH 2 jahre lang nicht angeln ????


      Können die sich TROTZ Landesrecht zumindest in dem Punkt auf eine einheitliche Regelung einigen....

      Oder kauft man dann 2 Jahre Lang Urlauberfischereischeine.....

      Kann das bitte einmal bei SH ANgleverband anfragen...Das geht nämlich aus keinem Artikel genau hervor.

      Genaus so habe ich das vor ein paar Jahren in MV auch verstanden...und wurde mir dort auch vom Verband bestätigt X( ;( Ist wohl leider so....gibt ja auch Bereiche wo es für die Jugend noch bescheidener aussieht.
      Gruß Malte
    • petripohl schrieb:

      Also darf ein Kind aus NRW in SH 2 jahre lang nicht angeln ????

      Das sehe ich nicht so.
      Wenn jemand den Jugendfischereischein in NRW hat, und die 10 Euro Fischereiabgabe in SH zahlt, darf er m.E. auch dort fischen, denn der Schein in SH
      heist doch
      Ergänzungsschein zum Nachweis der Fischereiabgabe für Fischereischeininhaber anderer Bundesländer nach § 9 Abs. 4 LFISCHG-DVO
    • Dorschecki schrieb:

      petripohl schrieb:

      Also darf ein Kind aus NRW in SH 2 jahre lang nicht angeln ????

      Das sehe ich nicht so.
      Wenn jemand den Jugendfischereischein in NRW hat, und die 10 Euro Fischereiabgabe in SH zahlt, darf er m.E. auch dort fischen, denn der Schein in SH
      heist doch
      Ergänzungsschein zum Nachweis der Fischereiabgabe für Fischereischeininhaber anderer Bundesländer nach § 9 Abs. 4 LFISCHG-DVO

      Jepp eben...für Fischereischeininhaber und nicht für Jugendfischereischeininhaber... so zumindest in MV
      Gruß Malte
    • Genau da sehe ich auch das Problem

      auch im NRW und anderer Bundesländer wird zwischen Fischereischein und Jugendfischereischein unterschieden.

      Beispiel in SH , das ich auch erst falsch verstanden habe :

      Ein Kind unter 12 Jahren darf unter Aufsicht eines Fischereischeininhabes angeln. ( Der Urlauberfischereischein, Ausnahmegenehmigung erstetzt NICHT den Fischereischein). Also Urlauber die siche in Boot leihen den Urlauberschein machen, dürfen Ihre Kinder (uner12) NICHT mitangeln lassen.


      Es ist dort eben dieses schöne Rechtsdeutsch dessen genauer Wortlaut gilt, es sind keine interpretationen erlaubt.

      Nach der diesjährigen Kontrolle am Strand bin ich noch vorsichtiger geworden, guter Glauben schützt leider vor Strafe nicht.
      "Man sollte nicht alles glauben was im Internet steht." (Abraham Lincoln)

      Geplant auf der smilie_water_042

      03.05.18-06.05.18
      20.05.18-26.05.18
      27.07.18-12.08.18
      15.11.18-18.11.18
    • Dorschecki schrieb:

      Das sehe ich nicht so.
      Wenn jemand den Jugendfischereischein in NRW hat, und die 10 Euro Fischereiabgabe in SH zahlt, darf er m.E. auch dort fischen, denn der Schein in SH
      heist doch
      Ergänzungsschein zum Nachweis der Fischereiabgabe für Fischereischeininhaber anderer Bundesländer nach § 9 Abs. 4 LFISCHG-DVO

      ...sehe ich genau so, Fischereiabgabe ist über den Jugendfischereischein geleistet :thumbup:

      Krallenblei schrieb:

      Nach der diesjährigen Kontrolle am Strand bin ich noch vorsichtiger geworden, guter Glauben schützt leider vor Strafe nicht.

      ... was haste Du denn für Erfahrungen gemacht :---
      Mal verlierst Du, mal gewinnen die Anderen! :thumbsup:

      Gruß Hans
    • Guck mal nach Oliver,ich hab im April schonmal nen Thread aufgemacht mit selben Thema, mein großer ist auch vierzehn und hat nen Jugendfischereischein und ich hatte damals das gleiche Problem und hab da ne ziemlich klare Aussage bekommen das der Jufi auch in SH gilt!
      Gruß Robert
    • Nordfranke schrieb:

      Guck mal nach Oliver,ich hab im April schonmal nen Thread aufgemacht mit selben Thema, mein großer ist auch vierzehn und hat nen Jugendfischereischein und ich hatte damals das gleiche Problem und hab da ne ziemlich klare Aussage bekommen das der Jufi auch in SH gilt!
      Gruß Robert

      Von wem kam die Aussage??? Würde mich sehr interessieren auch wenn es mich nicht mehr wirklich betrift.
      Gruß Malte
    • Hallo Malte :

      Das war gemeint : Gilt bayerischer Jungendfischreischein in Schleswig Holstein?

      Hallo Robert:

      Ich hab den tröööt gelesen und habe auch so gedacht, hab aber weiter geforscht und es sieht so aus das die Jugendfischereischeine Landesrecht sind und eigentlich nur dort gelten. Die Bundesländer die eigene haben, erkenn die anderen an. In Bayern wird z.B. der Jugendfischereischein aus NRW nicht anerkannt.

      Ich befürchte einfach das ich die näöchsten 2 Jahren den Tourischein für den Kurzen kaufe, da bin ich auf der sicheren Seite. Das sind 10 € mehr, bei null Ärger.

      @Dorschecki :

      ... was haste Du denn für Erfahrungen gemacht :---


      Anfang August war ich Abends in Westermakelsdorf am Strand, da waren auch noch 3-4 weitere Brandungsangler, da kam aus südlicher Richtung, zu Fuss die WaPo den Strand herauf und hat alle Kontrolliert, bei den meisten hat das ziemlich gedauert :--- . Bei mir waren die nach 2 min. weg. Meine papiere waren ja alle o.k. und da....

      War schon komisch, das erste Mal seit x Jahren kontrolliert zu werden

      Und auf Entfernung konntwe ich halt sehen das die nicht nur freundlich mit den anderen gesprochen haben.


      Gruss Oliver
      "Man sollte nicht alles glauben was im Internet steht." (Abraham Lincoln)

      Geplant auf der smilie_water_042

      03.05.18-06.05.18
      20.05.18-26.05.18
      27.07.18-12.08.18
      15.11.18-18.11.18
    • Krallenblei schrieb:

      Anfang August war ich Abends in Westermakelsdorf am Strand, da waren auch noch 3-4 weitere Brandungsangler, da kam aus südlicher Richtung, zu Fuss die WaPo den Strand herauf und hat alle Kontrolliert, bei den meisten hat das ziemlich gedauert :--- . Bei mir waren die nach 2 min. weg. Meine papiere waren ja alle o.k. und da....

      ...und was war daran jetzt negativ :?:
      Mal verlierst Du, mal gewinnen die Anderen! :thumbsup:

      Gruß Hans
    • nichts Negatives....

      aber es zeigt das man die richtigen Papiere haben sollte.

      Müsste. eigentlich und sollte sind so keine gute Wahl.

      In der Neustädter Bucht werden seit diesem Jahr auch immer mehr Boote kontrolliert, sagten mir beide Verleiher, ohne das ich gefragt hatte.
      "Man sollte nicht alles glauben was im Internet steht." (Abraham Lincoln)

      Geplant auf der smilie_water_042

      03.05.18-06.05.18
      20.05.18-26.05.18
      27.07.18-12.08.18
      15.11.18-18.11.18
    • Krallenblei schrieb:

      Ich hab den tröööt gelesen und habe auch so gedacht, hab aber weiter geforscht und es sieht so aus das die Jugendfischereischeine Landesrecht sind und eigentlich nur dort gelten. Die Bundesländer die eigene haben, erkenn die anderen an. In Bayern wird z.B. der Jugendfischereischein aus NRW nicht anerkannt.

      Ich befürchte einfach das ich die näöchsten 2 Jahren den Tourischein für den Kurzen kaufe, da bin ich auf der sicheren Seite. Das sind 10 € mehr,


      Nach allem was ich hier jetzt so gelesen habe werde ich wohl auch lieber die 10€ investieren! Hab damals den Gesetzestext den Dorschecki gepostet hat eigentlich so interpretiert das jeder Deutsche Fischereischein in SH gilt solange man seinen Erstwohnsitz nicht in SH hat! Und ich lag wohl dann leider falsch mit meiner Sichtweise das ein Jungendfischereischein eben ein Fischereischein ist! Find das alles aber allgemein völlig bekloppt! Das kann doch eigentlich nicht so schwer sein da ne Bundesländer übergreifende Regelung zu finden!? B60 Wo ist da ne logische Erklärung für das der NRW Jugendfischereischein in Bayern nicht anerkannt wird obwohl es selben hier auch gibt? :--- Mein Kumpel hatte auch massive Probleme das man ihm seinen Thüringer Fischereischein in Bayern nicht umschreiben wollte, letztlich hat er sich dann einfach in Thüringen bei seiner Oma wieder nen Wohnsitz angemeldet und sich dann den Thüringer auf Lebenslang ausstellen lassen! Problem gelöst ! Aber im Grunde traurig das es da in Deutschland überhaupt solche Probleme gibt!!