WARNUNG VOR MÖGLICHER ABZOCKE
Hallo Leute,
seit neuestem gibt es immer wieder Schwierigkeiten im Burger Binnensee. Aufgrund der vielen Verstöße gegen geltendes Recht, hier mal ein bisschen Aufklärungsarbeit, die eigentlich durch die Behörden oder Ämter passieren sollte. Im Burger Binnensee ist vorsicht geboten, wer nicht teuer abgezockt werden will.
Laut Landeswassergesetz Schleswig-Holstein werden oberirdische Gewässer in Gewässer erster und zweiter Ordnung untergliedert. Der Burger Binnensee soll laut Kreis Ostholstein ein Gewässer zweiter Ordnung sein. Dies bedeutet, dass es hierfür zum Befahren mit Maschinenfahrzeugen einer Sondergenehmigung bedarf.
Die mit roten und grünen Bojen abgesteckten Areale sind rein rechtlich auch keine Fahrwasser laut SeeSchStrO. Das "Fahrwasser" Burgstaaken ist eine Zuwegung zum Komunalhafen und in dieser Zuwegung gilt laut Hafenverordnung die SeeSchStrO wie wir sie kennen.
Das "Fahrwasser" Burgtiefe unterliegt der SportBootHafenVerordnung. Richtige Regelungen gibt es hierfür aktuell noch nicht. Ein Befahren mit Maschinenfahrzeugen ist hier jedoch erlaubt.
FAZIT
Wer also das Fahrwasser abkürzt oder es sogar strickt verlässt oder nur leicht neben dem Fahrwasser außerhalb der Betonnung fährt oder noch schlimmer nur ein Mal an der falschen Seite der Boje vorbeifährt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Selbst zum Ausweichen aus Sicherheitsgründen ist das Verlassen des Fahrwassers Tabu. Es bedarf einer schriftlichen Ausnahmegehmigung des Kreises zum Befahren. Wer diese Ordnungswidrigkeit begeht kann hierfür geldlich belangt werden und zwar nicht gerade wenig.
Ich habe einen Bußgeldbescheid in Höhe von fast 200,00 Euro schon beim Erstverstoß vorliegen!
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ebenfalls bekannt gegeben worden mit 10kmh, außerhalb darf nicht schneller gefahren werden, wie es so viele tun, da man ja dort nicht fahren darf. Auch bei einer mehr als 10Grad Vorausabweichung von der Fahrlinie gilt zwar nicht mehr die SeeSchStrO für diese Fahrzeuge untereinander sondern die KVR aber es bleibt bei 10kmh.
Weiter besondere Vorsicht ist geboten beim Beginn des Burger Binnensees. Es gibt keine Linie auf dem Wasser, woran man erkennen kann wo der Binnensee beginnt. Laut Gesetz ist die landliche gedachte Verbindung vom Südstrand (Strandende zum Meer) bis zum Wulfener Hals (Landbeginn) als Beginn gedacht. Kaffee Sorgenfrei, sowie der Anlege gelten schon zum Binnensee und dürfen ohne Genehmigung auch nicht angelaufen werden!
Also Vorsicht
Grüße
Sascha
Hallo Leute,
seit neuestem gibt es immer wieder Schwierigkeiten im Burger Binnensee. Aufgrund der vielen Verstöße gegen geltendes Recht, hier mal ein bisschen Aufklärungsarbeit, die eigentlich durch die Behörden oder Ämter passieren sollte. Im Burger Binnensee ist vorsicht geboten, wer nicht teuer abgezockt werden will.
Laut Landeswassergesetz Schleswig-Holstein werden oberirdische Gewässer in Gewässer erster und zweiter Ordnung untergliedert. Der Burger Binnensee soll laut Kreis Ostholstein ein Gewässer zweiter Ordnung sein. Dies bedeutet, dass es hierfür zum Befahren mit Maschinenfahrzeugen einer Sondergenehmigung bedarf.
Die mit roten und grünen Bojen abgesteckten Areale sind rein rechtlich auch keine Fahrwasser laut SeeSchStrO. Das "Fahrwasser" Burgstaaken ist eine Zuwegung zum Komunalhafen und in dieser Zuwegung gilt laut Hafenverordnung die SeeSchStrO wie wir sie kennen.
Das "Fahrwasser" Burgtiefe unterliegt der SportBootHafenVerordnung. Richtige Regelungen gibt es hierfür aktuell noch nicht. Ein Befahren mit Maschinenfahrzeugen ist hier jedoch erlaubt.
FAZIT
Wer also das Fahrwasser abkürzt oder es sogar strickt verlässt oder nur leicht neben dem Fahrwasser außerhalb der Betonnung fährt oder noch schlimmer nur ein Mal an der falschen Seite der Boje vorbeifährt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Selbst zum Ausweichen aus Sicherheitsgründen ist das Verlassen des Fahrwassers Tabu. Es bedarf einer schriftlichen Ausnahmegehmigung des Kreises zum Befahren. Wer diese Ordnungswidrigkeit begeht kann hierfür geldlich belangt werden und zwar nicht gerade wenig.
Ich habe einen Bußgeldbescheid in Höhe von fast 200,00 Euro schon beim Erstverstoß vorliegen!
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ebenfalls bekannt gegeben worden mit 10kmh, außerhalb darf nicht schneller gefahren werden, wie es so viele tun, da man ja dort nicht fahren darf. Auch bei einer mehr als 10Grad Vorausabweichung von der Fahrlinie gilt zwar nicht mehr die SeeSchStrO für diese Fahrzeuge untereinander sondern die KVR aber es bleibt bei 10kmh.
Weiter besondere Vorsicht ist geboten beim Beginn des Burger Binnensees. Es gibt keine Linie auf dem Wasser, woran man erkennen kann wo der Binnensee beginnt. Laut Gesetz ist die landliche gedachte Verbindung vom Südstrand (Strandende zum Meer) bis zum Wulfener Hals (Landbeginn) als Beginn gedacht. Kaffee Sorgenfrei, sowie der Anlege gelten schon zum Binnensee und dürfen ohne Genehmigung auch nicht angelaufen werden!
Also Vorsicht
Grüße
Sascha