Änderungen LFG-DVO

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    • Änderungen LFG-DVO

      Neuerungen in Schleswig-Holstein

      Seit 19.11.2021 ist in S-H die geänderte LFischG-DVO in Kraft.

      Neben umfangreichen Präzisierungen zum Datenschutz möchte ich besonders eine Änderung hervorheben: Ab sofort ist es zulässig, digitale Zertifikate der Onlineverfahren für Fischereiabgabe und Urlauberfischereischein vorzuzeigen (z. B. auf dem Smartphone) – ein Ausdruck der Dokumente ist nicht mehr erforderlich. Dies sollte die Akzeptanz der Onlineverfahren (hoffentlich) verbessern.

      Die Änderungen betreffen u.a. den § 5 (Urlauberfischereischein). Dieser wurde wie folgt geändert: in Absatz 1 Satz 6 werden nach dem Wort „ausgedruckt“ die Worte „oder als elektronisches Zertifikat“ eingefügt.

      Zudem betrifft es den §9 (Fischereiabgabe). In Absatz 3 Satz 2 werden die Worte „eines Ausdrucks“ gestrichen sowie in Absatz 3 Satz 3 werden nach dem Wort „ist“ die Worte „ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat“ eingefügt.

      Das sind praktische (und überfällige!) Änderungen für Angler ohne Drucker, wenn diese zum Beispiel bei uns im Urlaub sind. So machen Onlineportale in meinen Augen auch endlich einen Sinn.

      Ferner werden nun auch „Behindertenfischereischeine“ anderer Bundesländer anerkannt, was die Bürokratielasten für Mitbürger mit Handicap verringern sollte.

      Das mal hier zur Info, da ich diese Änderung an anderer Stelle noch nicht gefunden habe!
      Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


      SEA2