WIR LIEBEN POSITIVE NEWS!!
Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Impfungen schreiten voran, die Tourismus-Modellprojekte sind erfolgreich bei uns in Schleswig-Holstein gestartet – Grund genug für die nächsten Öffnungsschritte. Ab dem 17. Mai dürfen landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen.
Auch der Angeltourismus wird ab dem 17.Mai wieder durchstarten! Hier ein paar Infos für Dich, Stand 08.Mai 2021:
TESTUNGEN:
Mehr testen für weniger Corona! Es geht darum, Infektionen schnell festzustellen und Infektionsketten so zu unterbrechen. Das heißt, dass du dich bereits vor Abreise in deinem Heimatort testen lassen musst. Kinder ab 6 Jahren sind testpflichtig. Eine Anreise ist nur mit einem negativen Corona-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich. Ein Selbsttest ist hier nicht zulässig. Weitere Testungen sollen nach Anreise regelmäßig alle 72 Stunden erfolgen, solltest Du für einen längeren Zeitraum buchen.
LUCA APP:
luca ist eine Lösung für die schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung. Damit kann eine verantwortungsbewusste Nachverfolgung von Infektionsketten gewährleistet werden. Und dabei ist die Nutzung ganz einfach. Die Kontaktverfolgung ist Bedingung für deinen Aufenthalt bei uns an der Küste. Bitte installiere dir bereits vor Reiseantritt die App auf deinem Smartphone. Alternativ können wir Deine Daten auch analog erfassen.
AHA-REGELUNGEN:
Durchweg und überall gelten weiterhin die bestehenden Hygiene-Regeln und Corona-Maßnahmen des Landes bzw. des Kreises, wie die Husten-Nies-Etikette, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln.
ANMELDUNG:
Bitte melde Dich vor der Tour rechtzeitig beim Kapitän an. Eine Reservierung ist zwingend erforderlich. Hier erhältst Du auch aktuelle Infos zu den geltenden Maßnahmen.
GEIMPFTE/GENESENE:
Hier haben wir noch keine schriftlichen Infos aus dem zuständigen Ministerium. Grundsätzlich gilt hier die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)“ des Bundes.
Wir werden die Infos zum Angeltourismus regelmäßig aktualisieren.
Also, bis bald an unserer Küste, wir freuen uns auf Dich!
Restart2021_1.JPG
Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Impfungen schreiten voran, die Tourismus-Modellprojekte sind erfolgreich bei uns in Schleswig-Holstein gestartet – Grund genug für die nächsten Öffnungsschritte. Ab dem 17. Mai dürfen landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen.
Auch der Angeltourismus wird ab dem 17.Mai wieder durchstarten! Hier ein paar Infos für Dich, Stand 08.Mai 2021:
TESTUNGEN:
Mehr testen für weniger Corona! Es geht darum, Infektionen schnell festzustellen und Infektionsketten so zu unterbrechen. Das heißt, dass du dich bereits vor Abreise in deinem Heimatort testen lassen musst. Kinder ab 6 Jahren sind testpflichtig. Eine Anreise ist nur mit einem negativen Corona-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich. Ein Selbsttest ist hier nicht zulässig. Weitere Testungen sollen nach Anreise regelmäßig alle 72 Stunden erfolgen, solltest Du für einen längeren Zeitraum buchen.
LUCA APP:
luca ist eine Lösung für die schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung. Damit kann eine verantwortungsbewusste Nachverfolgung von Infektionsketten gewährleistet werden. Und dabei ist die Nutzung ganz einfach. Die Kontaktverfolgung ist Bedingung für deinen Aufenthalt bei uns an der Küste. Bitte installiere dir bereits vor Reiseantritt die App auf deinem Smartphone. Alternativ können wir Deine Daten auch analog erfassen.
AHA-REGELUNGEN:
Durchweg und überall gelten weiterhin die bestehenden Hygiene-Regeln und Corona-Maßnahmen des Landes bzw. des Kreises, wie die Husten-Nies-Etikette, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln.
ANMELDUNG:
Bitte melde Dich vor der Tour rechtzeitig beim Kapitän an. Eine Reservierung ist zwingend erforderlich. Hier erhältst Du auch aktuelle Infos zu den geltenden Maßnahmen.
GEIMPFTE/GENESENE:
Hier haben wir noch keine schriftlichen Infos aus dem zuständigen Ministerium. Grundsätzlich gilt hier die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)“ des Bundes.
Wir werden die Infos zum Angeltourismus regelmäßig aktualisieren.
Also, bis bald an unserer Küste, wir freuen uns auf Dich!
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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!