Ich wüsste nicht, warum es nicht erlaubt sein sollte.
Einen Boots-Tüv gibt es nicht. Mein Boot hat auch keine CE-Certifizierung, da es aus 1995 stammt und diese erst 1999 eingeführt wurde. Soweit eine CE-Certifizierung vorhanden ist bei einem Boot, darf man z.B. nicht mehr PS dranhängen, als dort angegeben ist. Das hat dann z.B. zur Folge, dass man wohl kaum einen Haftpflichtversicherer findet. Aber selbst an einem solchen Boot kann sicher ein derartiger Anbau möglich sein ohne Probleme zu bekommen.
Sollte z.B. ein Unfall passieren, bei dem nachweislich die eingeschränkte Manövrierbarkeit infolge eines solchen Anbaus mitursächlich für den Eintritt des Schadensereignisses war, könnte sicher der Versicherer bestrebt sein, die Leistung zu mindern oder ganz zu verweigern.
Eine Einschränkung der Manövrierbarkeit oder sonstwie erhöhte Gefährdung anderer kann ich bei mir allerdings nicht erkennen.
Vielleicht habe ich aber auch was übersehen?
Gruß Armin
Einen Boots-Tüv gibt es nicht. Mein Boot hat auch keine CE-Certifizierung, da es aus 1995 stammt und diese erst 1999 eingeführt wurde. Soweit eine CE-Certifizierung vorhanden ist bei einem Boot, darf man z.B. nicht mehr PS dranhängen, als dort angegeben ist. Das hat dann z.B. zur Folge, dass man wohl kaum einen Haftpflichtversicherer findet. Aber selbst an einem solchen Boot kann sicher ein derartiger Anbau möglich sein ohne Probleme zu bekommen.
Sollte z.B. ein Unfall passieren, bei dem nachweislich die eingeschränkte Manövrierbarkeit infolge eines solchen Anbaus mitursächlich für den Eintritt des Schadensereignisses war, könnte sicher der Versicherer bestrebt sein, die Leistung zu mindern oder ganz zu verweigern.
Eine Einschränkung der Manövrierbarkeit oder sonstwie erhöhte Gefährdung anderer kann ich bei mir allerdings nicht erkennen.
Vielleicht habe ich aber auch was übersehen?
Gruß Armin