Angeln am Hafen von Neustadt ab 08.März nicht mehr kostenlos

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    • Ehrlich gesagt würde ich das nicht ausprobieren!! Das ist eine Grauzone.

      Wir haben dieses Thema im Rahmen der FA-Lehrgänge in verschiedenen möglichen Fällen diskutiert. Grundsätzlich sollte man immer die Situationen vermeiden, denn es gilt ausschließlich der direkte Weg und muss quasi unvermeidbar sein.

      Ein konkretes Beispiel: Du hast ein Boot an einem Steg in einem See und der Steg liegt in einem Bereich wo Du nicht fischereiberechtigt bist. Dann darfst Du dort Deine Rute nicht fangfertig haben, selbst wenn Du beabsichtigst in dem Gewässer in einem Bereich zu angeln, wo Du fischereiberechtigt bist. Die Situation sehe ich ehrlich gesagt vergleichbar!
      Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


      SEA2
    • Ich habe zwar meistens im Hafen noch keinen Gufi montiert, aber darauf werde ich auch in Zukunft kein gesteigertes Augenmerk richten.
      Wenn der Text original so ist wie von Dir veröffentlicht, bin ich auf der sicheren Seite. Ich bin auf direktem Weg zu einem Gewässer, in dem ich fischereiberechtigt bin. Punkt. Sehe da keinen Graubereich.
      Wenn ich von Liegeplatz aus erstmal zum Fischbrötchenkutter an der Brücke fahre, schön mit aufgerödelten Angeln in den Rutenhaltern, sieht das natürlich anders aus.

      Ob ich mir nicht sowieso die "Hafenkarte" hole, weil ich ja vielleicht von der Kaimauer oder vom Boot aus im Hafenbereich angle, steht auf einem anderen Blatt.
      Fla1

      -Via destinatum est-
    • Lars S-H schrieb:



      Dazu müssen wir uns den §36 (1) des Landesfischereigesetzes in SH anschauen. Dort heißt es „Außerhalb der Grenzen des freien Fischfangs darf keine Person auf Wasserfahrzeugen gebrauchsfertige Fanggeräte mit sich führen oder sich mit unverpacktem Fanggerät außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege an Fischgewässern aufhalten, es sei denn, daß sie in dem Gewässer fischereiberechtigt oder fischereiausübungsberechtigt ist oder sich auf dem Wege zwischen ihrem Wohnort und einem Gewässer befindet, in dem sie den Fischfang ausüben darf.“
      Ich habe den entscheidenden Satz rot markiert. Deshalb habe ich den Begriff "Grauzone" benutzt. Eine (abgeschlossene) Steganlage stellt definitiv keinen Weg "zum allgemeinen Gebrauch" dar. Diese Definition bezeichnet öffentliche Fußwege und Straßen. Ebenso darf dann "der direkte Weg zwischen Wohnort und Gewässer hinterfragt werden. Selbst der Besuch einer Bäckerei würde einen Verstoß darstellen. Hierzu gibt es im Waffenrecht deutlich genauere Formulierungen (und Urteile!), hier sind Umwege zum Beispiel explizit eingeschlossen. Im Landesjagdrecht ist es hingegen ähnlich wie im LFG formuliert. Ich denke bei einer geladenen Waffe würden wir die Diskussion nicht führen, oder?

      "Zum allgemeinen Gebrauch" bedeutet, dass diese als solche erkennbar sind (öffentliche Fußwege) oder es vom Eigentümer allgemein geduldet wird (zum Beispiel ein Waldweg zum bzw. am Gewässer).

      Wie von mir im Ursprung formuliert kann es Probleme geben.
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      SEA2
    • Stonie schrieb:

      Wer denkt sich bloß immer so einen Blödsinn aus? Haben die alle Langeweile?
      Das Fischereigesetzt von Schleswig-Holstein :thumbup: , das ist Humbug ist aber so,als ich noch Vorbereitungslehrgänge zur Sporfischerprüfung gemacht habe gab es immer reichlich Diskussionen, vergleichbar wie mit dem Pkw ,du darf's einen Kaufen oder Besitzen , aber Fahren auf öffentlichen Grund nur mit der entsprechenden Fahrerlaubnis (Führeschein)
      Dann dürfte ich wenn ich an die entsprechenden FA, komme nicht mal mit zusammengebauten Ruten von der Slippe richtung Hafenausfahrt fahren :--- wenn die es Streng auslegen
      Also wieder meine Freunde einpacken Smiht & Wesson 44
      Peter smilie winke
      - Wer glaubt, Ostseesangeln sei einfach, denkt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten -
    • Die Reglung ist in dem Fall natürlich völliger Blödsinn, doch ich wollte einfach aufzeigen welche Folgen es haben kann bzw. rechtlich hat, wenn Beamte und Stadtvertreter keine Ahnung haben und einen schnellen Euro machen wollen....

      Fakt ist, dass es das LFG so vorsieht!

      Und wenn die Stadt einen schnellen Euro machen will, kann es ja auch der Staat machen....
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      SEA2
    • Beim Angeln bin ich Privatperson, da würde ich es in dem Fall durchaus auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
      Den Text können sich die Aufseher oder Polizisten gern so interpretieren wie sie das für richtig halten, objektiv gesehen ist das einfach nicht so. Klar ist es möglich, dass ich eine Anzeige bekomme, da fühle ich mich aber völlig sicher.
      Letztendlich kann die Kontrollperson sich alles hin-interpretieren, auch die Formulierung "gebrauchsfertig". Rute und Rolle verbunden, Schnur aufgespult, durch die Ringe gefädelt, ein Wirbel montiert? Oder ist der "Tatbestand" erst dann erfüllt, wenn ein Haken dran ist? Oder ein Köder auf dem Haken?? Und was ist, wenn alles an der Angel dran ist, inkl. Blinker, aber Rute nicht zusammengesteckt???

      Auch mit dem rot markierten Textstellen ist m.M.n. keinerlei Verbot zu begründen, weil es sich gar nicht auf das Boot bezieht. Auf dem Weg zum Boot (z.B. der Steganlage) habe ich sowieso keine fangfähige Angel in der Hand, viel zu lang und unhandlich. Somit kann man mir dort schon mal gar nichts.

      Auf meinem Boot gilt dann:

      „Außerhalb der Grenzen des freien Fischfangs darf keine Person auf Wasserfahrzeugen gebrauchsfertige Fanggeräte mit sich führen...., es sei denn, daß sie in dem Gewässer fischereiberechtigt oder fischereiausübungsberechtigt ist oder sich auf dem Wege zwischen ihrem Wohnort und einem Gewässer befindet, in dem sie den Fischfang ausüben darf.“


      Die Ausnahme ist eindeutig definiert.

      Habe ich z.B. keinen gültigen Fischereischein, bin ich nicht auf dem Weg zu einem Gewässer, in dem ich den Fischfang ausüben darf. Somit dürfte ich keine gebrauchsfertigen Fanggeräte an Bord haben.
      Da ich auf der Ostsee angeln darf, darf ich auch gebrauchsfertiges Fanggerät mitführen.
      Fla1

      -Via destinatum est-
    • Mal ganz ehrlich...
      die meisten Aufseher lassen sich die Papiere zeigen und achten vielleicht auch noch auf den Fang und die mitzuführenden Gegenstände.
      Die Wasserschutz in Hamburg achtet dann auch nochmal auf die Örtlichkeiten.
      Ich bin noch nie in meinem Boot auf der Fahrt in ein Fanggebiet angehalten oder kontrolliert worden, wenn dann mal von der Küstenwache, wenn ich am Fischen war.

      Bootspapiere und Lizenz in Ordnung?
      Rettungswesten? Funkzeugnis? alles O.K. schönen Tag und Petri Heil...

      Die nächsten Male wurde dann nur noch freundlich gegrüßt.

      Wenn ich an Land unterwegs bin, wurde ich beim Angeln kontrolliert, aber noch nie hat jemand auf dem Weg zum Gewässer in mein Rutenfutteral sehen wollen, oder darauf geachtet, ob ich ne fangfertige Rute in der Hand habe.

      Ebenso hat auch noch kein Kontrolleur darauf geachtet, ob ich ein Messer mit feststehender Klinge am Gürtel trage, oder ob es im Angelkasten liegt...genau so wenig wurde mal ne Klinge nachgemessen, oder sich ein Taschenmesser genauer angeschaut.

      Ich kenne einige Kontrolleure in Hamburg sehr gut und habe auch privat mit Ihnen zu tun.

      Tenor ist, Papiere und Schonzeiten sowie Schongebiete werden kontrolliert, Freundlichkeit glättet die Wege...

      In Hamburg und Niedersachsen hatte ich noch nie Probleme mit Kontrolleuren, weder an Land noch auf dem Wasser.

      In der Kieler Förde hatte ich auch nur positive Erfahrungen mit der Küstenwache und um Fehmarn rum wurde ich die letzten 20 Jahre nicht kontrolliert, genau so wenig wie in der Lübecker Bucht .

      Ich denke, ein Kontrolleur merkt, ob er einen ordentlichen Sportfischer vor sich hat, dann lässt er sich die Papiere zeigen, damit Präsenz gezeigt wird....

      Wenn irgendwelche Wilden auf einem großen Haufen stehen, brüllen, angeln , Vodka Saufen und alles totknüppeln und in die Plastiktüte schmeißen, machen die Kontrolleure nen Bogen und sehen nichts... auch nicht, wenn es für Schwarzangelei sehr hohe Geld und Freiheitsstrafen geben kann. Wird halt nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

      Das ist genau wie mit den höheren Strafen für Angriffe auf Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr. Da sind höhere Strafen beschlossen worden, aber sie werden nicht angewendet.


      Papier ist geduldig und ein sicheres, freundliches Auftreten schadet nicht, ich hab ja nix zu verbergen...

      Vielleicht gibt es den einen oder anderen Kontrolleur mit einem hohen Geltungsbedürfnis, der etwas den Larry raushängen lassen möchte, weil er es sonst nicht kann, aber den bitte ich dann ganz höflich, sich doch erst einmal auszuweisen, dann sieht er meine Papiere und gut ist....

      Theoretisch ist viel möglich, praktisch passiert dem Sportangler der ordentlich auftritt und alle Sachen bei sich trägt doch gar nichts.
      let´s fish...
    • Demnach darf ich ohne Fischereischein in der Ostsee überall auf jedem Boot fangfertige Ruten mitführen- wenn ich bei einer Kontrolle sage, dass ich auf dem Weg in die AWZ bin. Ist dann ja quasi der Weg in die Zone des "freien Fischfang"....

      Anders erklärt- was würde die Fischereiaufsicht sagen (und ein Richter), wenn Du am Hafen (Hafenbrücke) parkst und mit einer fangfertigen Rute die Promenade entlang dackelst? Würde ein Richter akzeptieren, dass der Angler auf dem Weg zur freien Ostsee ist? Ich denke nicht.

      Auch wenn Du an der Trave mit einer Spinnrute mit Heringspaternoster spazierengehen würdest, würde kein RIchter dieser Welt vermutlich akzeptieren, dass man auf dem Weg "zum Gebiet des freien Fischfangs" wäre.

      Bisher sind alle Angler, die ohne Erlaubnisschein von mir an einem Gewässer angetroffen wurden, rechtskräftig verurteilt worden. Da gab es nicht einmal im Ansatz eine Diskussion, sondern das Zrteil war immer deutlich. Ohne Fischereierlaubnis gemäß §36 LFG...

      Früher war das glaube ich mal deutlicher geregelt (BiFVO/ KüFVO). Dort hieß es deutlich "Niemand darf auf oder an Gewässern, in denen er nicht fischereiberechtigt oder fischereiausübungsberechtigt ist, Fischereigeräte in fangbereitem Zustand mit sich führen". War glaube ich der §8 oder so. Das war so deutlich, dass schlaue Beamte das lieber geändert haben....

      Haben wir keinen hier der gerade seine Fischereischeinprüfung gemacht hat? Das sollte im Thema Gesetzeskunde eine Frage sein, wenn ich mich recht erinnere.
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      SEA2
    • albo69 schrieb:


      Ich bin noch nie in meinem Boot auf der Fahrt in ein Fanggebiet angehalten oder kontrolliert worden,
      Das hat sich leider mit Einführung des Baglimits geändert. Als wir vor zwei Jahren im Mai auf Fehmarn waren,
      hat die WaschPo sogar die ankommenden Kleinboote an der Slipanlage und an den Liegeplätzen kontrolliert.

      Da kommt dann der nächste Punkt. Im §44 heißt es ja auch nur "die auf oder an Gewässern, in denen sie nicht zur Ausübung der Fischerei berechtigt sind, mit Fanggeräten angetroffen werden...".

      Aber noch einmal- es geht nur um das "kann" und die Folgen, wenn findige Beamte Geld machen wollen....
      Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


      SEA2
    • so ein Vergehen würde die Staatsanwaltschaft aber auch nicht verfolgen, das heißt es wird kein Verfahren geben und somit auch keine Konsequenz haben...

      in Hamburg bezahlst du vielleicht ne kleine Strafe ( Ordnungswiedrigkeit, 30€ ), aber es ist noch keiner wegen Schwarzangeln / Wilderei zu einer Gefängnisstrafe oder einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.

      Mir ist kein Fall bekannt in dem es in Hamburg zu einer Haft oder Bewährungsstrafe gekommen ist, was der Tatbestand ja ohne Probleme hergibt ( bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder vierstellige Geldstrafen ) Dazu fehlt das öffentliche Interesse....


      In der Prüfung lernst Du, dass Du kein fangfertiges Gerät mitführen darfst, aber Du lernst nicht wie das ausgelegt wird.

      sicherster Weg... Köder erst am Fangplatz montieren....schont auch das Gerät, nix schlägt gegen den Blank oder beschädigt die Ringe oder Einhänger auf langen Wegen, kein vertüddeln der Paternoster...
      let´s fish...
    • Lars S-H schrieb:

      albo69 schrieb:

      Ich bin noch nie in meinem Boot auf der Fahrt in ein Fanggebiet angehalten oder kontrolliert worden,
      Das hat sich leider mit Einführung des Baglimits geändert. Als wir vor zwei Jahren im Mai auf Fehmarn waren, hat die WaschPo sogar die ankommenden Kleinboote an der Slipanlage und an den Liegeplätzen kontrolliert.

      Da kommt dann der nächste Punkt. Im §44 heißt es ja auch nur "die auf oder an Gewässern, in denen sie nicht zur Ausübung der Fischerei berechtigt sind, mit Fanggeräten angetroffen werden...".

      Aber noch einmal- es geht nur um das "kann" und die Folgen, wenn findige Beamte Geld machen wollen....
      Auf Fehmarn liege ich meistens als Gast in Orth, bin jedes Jahr ein paar mal für ein längeres Wochenende oben aber in den letzten Jahren noch nicht kontrolliert worden, weder beim aktiven Angeln mit Gufis, noch beim Ankern und Platten zubbeln...

      sind in SH die Fischereiaufseher verbeamtet?

      in HH nicht, es gibt nur Angestellte im öffentlichen Dienst, die die Organisation haben. Die Fischereiaufseher sind ehrenamtlich und erhalten Aufwandsentschädigungen.

      Ich glaube das Geld wird mit anderen Mitteln den Leuten aus der Tasche gezogen, da gibt es einfachere und wirksamere Mittel, wie zum Beispiel der Schein für Neustadt, dann vielleicht erhöhte Parkgebühren usw. Das lässt sich besser und schneller umsetzen und wesentlich leichter und eindeutiger ahnden.
      let´s fish...
    • Jetzt bringst Du Beispiele, die absolut hinken.
      Alle, die Du angezeigt hast, sind verurteilt worden. Klar, die haben ja auch schwarz geangelt.
      Wenn ich in Neustadt an der Hafenbrücke parken würde und an der Uferpromenade entlang zur freien Ostsee gehe? Wäre völlig unglaubwürdig, es gibt billigere Parkplätze und kürzere Wege. Ich gehe doch nicht freiwillig so ein Ende zu Fuß.
      Aus Neustadt auslaufen und behaupten, man wolle in der AWZ angeln? Unglaubwürdig.
      An der Trave mit fangfertiger Rute auf dem Weg wohin? Unglaubwürdig.


      Lars S-H schrieb:

      "Niemand darf auf oder an Gewässern, in denen er nicht fischereiberechtigt oder fischereiausübungsberechtigt ist, Fischereigeräte in fangbereitem Zustand mit sich führen"
      Wenn das da stehen würde, müsste man es aktzeptieren.

      Aber:

      Du hast den Text selbst veröffentlicht, und da steht eindeutig drin, unter welchen Umständen das mitführen fangfertiger Angeln auf dem Boot erlaubt ist. Was ich tun würde, ist weder unglaubwürdig noch ungewöhnlich. Und ich würde es durchaus auf einen Prozess ankommen lassen.
      Fla1

      -Via destinatum est-
    • albo69 schrieb:



      sind in SH die Fischereiaufseher verbeamtet?
      Teilweise, also die Hauptamtlichen sowie deren Assistenten.

      Mit meiner Aussage meine ich aber eher die Bediensteten der Stadt. Die haben sich halt einfach mal einen Erlaubnisschein ausgedacht und kannten dabei vermutlich nicht das LFG...

      So steht ja auch im Erlaubnisschein "nur gültig für das Angeln vom Ufer". Das untermauert halt noch die (Un-)Zulässigkeit des Mitführens von Angelruten...
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      SEA2
    • Großdorschjäger schrieb:


      Wenn ich in Neustadt an der Hafenbrücke parken würde und an der Uferpromenade entlang zur freien Ostsee gehe? Wäre völlig unglaubwürdig, es gibt billigere Parkplätze und kürzere Wege. Ich gehe doch nicht freiwillig so ein Ende zu Fuß.
      Nehmen wir halt den 17 jährigen Jugendlichen, der kein Auto hat und dort angetroffen wird...

      Demnach würde ein Richter bei gleichem Vergehen aufgrund von unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln einen verurteilen und den anderen nicht verurteilen? Mit Boot kein Vergehen, zu Fuß jedoch ein Vergehen? Der Sachverhalt wäre für den Richter identisch, oder?
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      SEA2
    • Wir reden übrigens nur von einer OWi, kostet so um die 20.- Euro. Ist natürlich keine Fischwilderei, wie häufig dargestellt (und Vereine schon so zur Anzeige gebracht haben)...

      Wie gesagt, es ging mir auch ausschließlich um den Blödsinn, der aus dieser Erlaubnis entsteht. Ich würde meine Rute auch fertig montiert auf dem Boot haben, so wie ich das auf Fehmarn auch mache.
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      SEA2