Nach einer "Insiderinfo" von Uwe habe ich mal in den Behörden recherchiert (die ein wenig überrascht wirkten, dass ich das wusste) und poste mal den Beitrag von Anglerdemo hierzu.
Heute müssen wir leider wieder eine Information kommunizieren, die uns nicht gefällt. Ab voraussichtlich 08. März 2021 ist im Hafen von Neustadt in Holstein neben dem gültigen Fischereischein (ggf. Urlauberfischereischein) mit Fischereiabgabemarke für SH eine Erlaubniskarte erforderlich.
Nach unseren Informationen wird diese 10.- Euro pro Jahr kosten.
Man muss den Eindruck gewinnen, dass wir Angler entweder als gute Einnahmequelle angesehen werden oder aber man uns das Angeln immer häufiger vermiesen möchte. Es geht uns auch hier nicht nur um die 10.- Euro, sondern um die Auswirkungen.
Insbesondere durch COVID19 haben nicht nur die angeltouristischen Betriebe Existenznöte, sondern sicherlich auch viele andere Geschäfte. Jeder Angler, der durch die 10.- Euro abgeschreckt wird bringt dann keinen Umsatz in die Region, sei es der Bäcker, das Angelgeschäft oder auch die Tankstelle und Vermieter von Unterkünften. Aus wirtschaftlicher Sicht vermutlich unterm Strich ein Verlustgeschäft. Nimmt man das also bewusst in Kauf um Angler zu vergraulen?
Angler am Hafen gehören seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Neustadt, eine Beschäftigung für viele Urlauber. Kostenloses Angeln am Hafen war ein Argument für die Anglerfreundlichkeit der Stadt.
Schade, dass sich das auch in Neustadt jetzt ändert. Eine Begründung wird sicherlich geliefert und den Inhalt können wir uns jetzt schon denken.
Naja, es ist ärgerlich und vermutlich auch nicht mehr aufzuhalten, aber trotzdem bleibt Neustadt in Holstein hoffentlich Euer Ziel für das Angeln, nicht nur am Hafen, sondern natürlich auch an den Stränden oder auch mit einem der Mietboote.
Wir werden auch in Zukunft unsere Heringe in Neustadt fangen, versprochen!
Petri Heil und bleibt gesund!
NeustadtinHolstein.ortsschild.jpg
Heute müssen wir leider wieder eine Information kommunizieren, die uns nicht gefällt. Ab voraussichtlich 08. März 2021 ist im Hafen von Neustadt in Holstein neben dem gültigen Fischereischein (ggf. Urlauberfischereischein) mit Fischereiabgabemarke für SH eine Erlaubniskarte erforderlich.
Nach unseren Informationen wird diese 10.- Euro pro Jahr kosten.
Man muss den Eindruck gewinnen, dass wir Angler entweder als gute Einnahmequelle angesehen werden oder aber man uns das Angeln immer häufiger vermiesen möchte. Es geht uns auch hier nicht nur um die 10.- Euro, sondern um die Auswirkungen.
Insbesondere durch COVID19 haben nicht nur die angeltouristischen Betriebe Existenznöte, sondern sicherlich auch viele andere Geschäfte. Jeder Angler, der durch die 10.- Euro abgeschreckt wird bringt dann keinen Umsatz in die Region, sei es der Bäcker, das Angelgeschäft oder auch die Tankstelle und Vermieter von Unterkünften. Aus wirtschaftlicher Sicht vermutlich unterm Strich ein Verlustgeschäft. Nimmt man das also bewusst in Kauf um Angler zu vergraulen?
Angler am Hafen gehören seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Neustadt, eine Beschäftigung für viele Urlauber. Kostenloses Angeln am Hafen war ein Argument für die Anglerfreundlichkeit der Stadt.
Schade, dass sich das auch in Neustadt jetzt ändert. Eine Begründung wird sicherlich geliefert und den Inhalt können wir uns jetzt schon denken.
Naja, es ist ärgerlich und vermutlich auch nicht mehr aufzuhalten, aber trotzdem bleibt Neustadt in Holstein hoffentlich Euer Ziel für das Angeln, nicht nur am Hafen, sondern natürlich auch an den Stränden oder auch mit einem der Mietboote.
Wir werden auch in Zukunft unsere Heringe in Neustadt fangen, versprochen!
Petri Heil und bleibt gesund!
NeustadtinHolstein.ortsschild.jpg
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!