Angeln am Hafen von Neustadt ab 08.März nicht mehr kostenlos

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    • In SH heißt oder hieß es zumindest, wenn man mit Fangfähigem Angelgerät an einem Gewässer angetroffen wird, kann einem der Versuch des Schwarzangeln zur Last gelegt werden
      "Kann " Sportfreunde ob es gemacht wird ist ein andere Sache, also wer macht den Versuch :D könnte evt. Ärger geben.
      Peter smilie winke
      - Wer glaubt, Ostseesangeln sei einfach, denkt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten -
    • Lars S-H schrieb:

      plus 2.- Euro Bearbeitungsgebühr.
      Moin.

      Die wird aber dann bei einem Einkauf verrechnet oder. :---

      Wenn ich den SH schein beim Angel-Hus oder A S C hol zahle ich auch keine Bearbeitungsgebühr . :thumbup:

      Kaufe da dann aber natürlich meine Würmer und sonstiges. :thumbup:
      Herzliche grüße von der Soeste Jochen. smilie winke

      Auf der Sonneninsel vom

      Bekannte Adresse Klausdorf. 14.05. 21.05.2023. -----


      SEA2 Dagegen2
    • Jochen smilie winke
      Der Aufwand die Scheine auszustellen hat ein riesigen Aufwandskosten,da sind sie fast alle mit beschäftigt.... Wer’s glaubt wird selig.
      Das ist einfach Geldschneiderei 1. von der Stadt und 2. von den Angelläden <X <X <X
      Solche Leute werde ich mit Sicherheit nicht mehr unterstützen
      Gruß Jan

      smilie winke
    • Von der Stadt (Neustadt) bin ich auch enttäuscht.
      Kleinkariert, kurzsichtig und Tourismusfeindlich. Nebenbei auch kein echtes Geschäft.

      Dem Angelladen würde ich keinen Vorwurf machen. Jeder kann ja die 2€ sparen, indem er sich den Schein im Rathaus holt.

      Ich für meinen Teil nehme keine Bearbeitungsgebühr für die Fischreiabgabemarke, kann aber verstehen, wenn Angelläden das tun. Ich habe seit letztem Frühjahr 5x im Bürgerbüro gehockt, trotz Termin mit Wartezeit, um die Marken zu holen. Ich zahle dafür 10€ wie jeder Andere auch. Dann muss ich den Leuten das erklären, warum sie die Marke bei mir brauchen. Dann muss ich die Marke datieren und aufkleben, was gar nicht ohne Risiko ist, die Dinger zerreißen extrem leicht. Es ist eine Dienstleistung. In meinem Fall profitiere ich direkt, weil ich die Leute ohne Marke nicht angeln lassen dürfte. Deshalb mache ich das gern als Service.

      Der Hafenangelschein wird noch mehr Aufwand erfordern, muss personalisiert werden, vermutlich dürfen sie ihn nur ausstellen, nachdem sie den Fischereischein kontrolliert haben. Und das dann wohlmöglich für "Nicht-Kunden", also Dienstleistung für lau? Da finde ich 2€ durchaus fair, wenn es verrechnet wird, noch besser.
      Fla1

      -Via destinatum est-
    • Meefo 46 schrieb:

      Lars S-H schrieb:

      plus 2.- Euro Bearbeitungsgebühr.
      Die wird aber dann bei einem Einkauf verrechnet oder. :---
      Nach meinem Wissen nicht.

      Jan 1978 schrieb:



      Der Aufwand die Scheine auszustellen hat ein riesigen Aufwandskosten,da sind sie fast alle mit beschäftigt.... Wer’s glaubt wird selig.
      Das ist einfach Geldschneiderei 1. von der Stadt und 2. von den Angelläden <X <X <X
      Solche Leute werde ich mit Sicherheit nicht mehr unterstützen
      Das sehe ich etwas anders und versuche das zu erklären.
      1. WIr haben aktuell Corona. Die Personenzahl in den kleinen Geschäften ist begrenzt. Kommt also ein Angler und holt nur den Hafenschein, gibt es keinen Umsatz und potenzielle Kunden stehen u.U. vor dem Geschäft.
      2. Die Scheine müssen vom Bürgerbüro abgeholt und in Vorkasse bezahlt werden. Das ist neben einem Zeitaufwand somit auch mit verauslagten Kosten verbunden. Da die 10.- Euro lediglich eine Gebühr und somit einen durchlaufenden Posten darstellen, müssen diese trotzdem durch die "Bücher" laufen, auch wenn diese als Gebühr 1:1 an den Kunden weitergegeben werden. Selbst wenn dadurch keine Umsatzsteuer anfällt (durchlaufende Posten gehören nicht zum Entgelt), so kann man die Kohle ja nicht einfach einstecken. Somit entsteht hier ein weiterer Aufwand.
      3. Der Aufwand beinhaltet neben dem Kauf beim Bürgerbüro auch die Ausgabe mit dem eintragen der perönlichen Daten, eintragen in eine Liste und anschließende Übermittlung an das Bürgerbüro. Das natürlich alles wieder unter Einhaltung des Datenschutzes.
      4. Als Kaufmann sollte (würde) ich mir - anders als bei Uwe, der dieses ja macht, da er einen direkten Nutzen (Angeln an seinem See) - solche Dienstleistungen immer bezahlen lassen. Jeder Kaufmann muss also kalkulieren. Als Außenstehender sehe ich die 2.- Euro nicht wirklich als kostendeckend an! Wenn der zeitliche Aufwand hier mit 10 Minuten pro Schein berechnet wird (Gesamtaufwand), bedeutet das einen Umsatz von 12.- Euro in der Stunde. Hierfür kann man nicht einmal einen Angestellten bezahlen, der entweder diese Aufgabe übernimmt oder in der Zwischenzeit die Kunden bedient. Selbst bei einem Aufwand von 5 Minuten reicht das nicht für eine Kostendeckung.
      5. Ob es Mehrumsatz im Ladengeschäft bringt, kann keiner beurteilen. Benötigt der Kunde etwas, so kauft er es eh. Holt er nur den Angelschein und kauft nichts daürber hinaus, ist es ein Minusgeschäft. Zudem kann für andere Kunden in dieser Zeit keine Beratung angeboten werden, was theoretisch auch einen "Null-Verkauf" bedeuten kann.
      6. Haben wir eine Marktwirschaft. Wer diesen zusätzlichen Service in ANspruch nehmen möchte - unter anderem ohne festen Termin zu deutlich freundlicheren Öffnungszeiten - wird sicherlich bereit sein, diesen Service mit 2.- Euro zu honorieren. Wenn nicht gibt es die Möglichekit des Bürgerbüros. Wenn ich am Wochenende angeln möchte und mir eine Extratour spare, ist es mir die 2.- Euro wert (und nicht nur dann, denn bei Kalle ginbt es auch frischen kostenlosen Kaffee...).

      Großdorschjäger schrieb:

      Dem Angelladen würde ich keinen Vorwurf machen. Jeder kann ja die 2€ sparen, indem er sich den Schein im Rathaus holt.
      Ich für meinen Teil nehme keine Bearbeitungsgebühr für die Fischreiabgabemarke, kann aber verstehen, wenn Angelläden das tun. Ich habe seit letztem Frühjahr 5x im Bürgerbüro gehockt, trotz Termin mit Wartezeit, um die Marken zu holen. Ich zahle dafür 10€ wie jeder Andere auch. Dann muss ich den Leuten das erklären, warum sie die Marke bei mir brauchen. Dann muss ich die Marke datieren und aufkleben, was gar nicht ohne Risiko ist, die Dinger zerreißen extrem leicht. Es ist eine Dienstleistung. In meinem Fall profitiere ich direkt, weil ich die Leute ohne Marke nicht angeln lassen dürfte. Deshalb mache ich das gern als Service.
      So sehe ich das auch. Bevor man Angler wegschicken muss....
      Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


      SEA2
    • Also ich finde die Stadt müsste zur Unterstützung der Angelläden die Marken an die für 8 € überlassen,
      die hat ja weniger Arbeit dadurch und die Läden würden nicht so doof da stehen. Also in dem Fall würde ich den Angelladen unterstützen aber eine Verrechnung bei einem Einkauf ( z.B. über 10 € damit es sich halbwegs lohnt ) wäre natürlich auch ne gute Lösung :thumbup:
      smilie winke Gruß Jörgi
    • Lars S-H schrieb:

      2. Die Scheine müssen vom Bürgerbüro abgeholt und in Vorkasse bezahlt werden. Das ist neben einem Zeitaufwand somit auch mit verauslagten Kosten verbunden. Da die 10.- Euro lediglich eine Gebühr und somit einen durchlaufenden Posten darstellen, müssen diese trotzdem durch die "Bücher" laufen, auch wenn diese als Gebühr 1:1 an den Kunden weitergegeben werden. Selbst wenn dadurch keine Umsatzsteuer anfällt (durchlaufende Posten gehören nicht zum Entgelt), so kann man die Kohle ja nicht einfach einstecken. Somit entsteht hier ein weiterer Aufwand.
      3. Der Aufwand beinhaltet neben dem Kauf beim Bürgerbüro auch die Ausgabe mit dem eintragen der perönlichen Daten, eintragen in eine Liste und anschließende Übermittlung an das Bürgerbüro. Das natürlich alles wieder unter Einhaltung des Datenschutzes.
      4. Als Kaufmann sollte (würde) ich mir - anders als bei Uwe, der dieses ja macht, da er einen direkten Nutzen (Angeln an seinem See) - solche Dienstleistungen immer bezahlen lassen. Jeder Kaufmann muss also kalkulieren. Als Außenstehender sehe ich die 2.- Euro nicht wirklich als kostendeckend an! Wenn der zeitliche Aufwand hier mit 10 Minuten pro Schein berechnet wird (Gesamtaufwand), bedeutet das einen Umsatz von 12.- Euro in der Stunde. Hierfür kann man nicht einmal einen Angestellten bezahlen, der entweder diese Aufgabe übernimmt oder in der Zwischenzeit die Kunden bedient. Selbst bei einem Aufwand von 5 Minuten reicht das nicht für eine Kostendeckung.
      5. Ob es Mehrumsatz im Ladengeschäft bringt, kann keiner beurteilen.
      Da muss ich Dir mal wiedersprechen.
      das ist Service, mit dem hintergedanken, dem Kunden noch was zuverkaufen !!! also 2€ beiweiteren Einkauf als "Gutschrift" finde ich ok. meinet wegen auch 3€.
      Ich weiß ja nicht wie es bei euch so ist, aber betrete ich einen Angelladen "brauche" ich immer(zu 995) irgendwas (oder auch nicht ,muss aber mit) und das ist ja auch der hintergedanke des Service. ich kaufe dann nicht für 100-200€ ein aber die masse machts und 20€ sinds eigentlich immer ;)

      gruß Michael
      PS: ja ich bin ein gerngesehener Kunde im Angelladen, Ich weiß
      Angeln befreit, zumindest Mich :D
    • micki64 schrieb:

      Da muss ich Dir mal wiedersprechen.das ist Service, mit dem hintergedanken, dem Kunden noch was zuverkaufen !!! also 2€ beiweiteren Einkauf als "Gutschrift" finde ich ok. meinet wegen auch 3€.
      Ich denke dann kauft ein bestimmtes Klientel für 2.- Euro ein Heringsvorfach. Alle anderen, die mehr kaufen, benötigen dann auch die Sachen und kaufen unabhängig von dem Erlaubnisschein. Übrigens kann man ja im Einzelfall hier selbstverständlich kulant sein und auf die 2.- Euro verzichten. Bloß darf man das nicht voraussetzen.

      Ich zum Beispiel mag es nicht, wenn man mich über einen Warenkauf für eine Gebühr "entschädigen" will. Am schlimmsten finde ich "Kaufen Sie für 20.- Euro bei uns ein und wir erstatten die Parkgebühr" (als Beispiel). Eventuell will ich ja nur gucken und entscheide mich nicht sofort. Damit kann man auch viele Kunden verärgern (meine Meinung!!).

      Ich zahle gerne für einen guten Service/ für eine gute Dienstleistung, insbesondere wenn ich daraus einen persönlichen Vorteil erlange.
      Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


      SEA2