Ich weiß nicht, ob das bei den Anglern hier so bekannt ist, aber manche Verordnungen (Verbote) verwundern mich immer wieder...
Ich habe eigentlich etwas anderes gesucht zur Insel Fehmarn und bin dann über eine Verordnung gestolpert, in der so mittendrin einfach mal so steht, dass Brandungsangeln in der Zeit vom 01.04 bis 31.10 in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr an (bestimmten?) verboten ist.
Es geht um die Verordnung "Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Meeresstränden und über die Ordnung am Strand in den Ortsteilen Burgtiefe (Südstrand), Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf der Stadt Fehmarn" aus dem Jahre 2017.
Dort heißt es im § 4 "Verhalten anden Stränden (2) Insbesondere sind verboten: l)Das Brandungsangeln von 06.00 bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. j.J.".
Welche Strände davon wirkich betroffen sind, konnte ich nicht erkennen. Es geht auf jeden Fall um die Strände am Südstrand, Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf. Naja, und alle Strände, die der Sondernutzung unterliegen. Doch welche sind das? Google spuckt (mir) nichts aus...
Spannend finde ich auch die Bezeichnung "Brandungsangeln". Beinhaltet das Spinnfischen? Nur bei Brandung? Ich denke der Bergiff ist nicht wirklich rechtssicher definiert...
Kannte jemand diese Verordnung?
Ich habe eigentlich etwas anderes gesucht zur Insel Fehmarn und bin dann über eine Verordnung gestolpert, in der so mittendrin einfach mal so steht, dass Brandungsangeln in der Zeit vom 01.04 bis 31.10 in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr an (bestimmten?) verboten ist.
Es geht um die Verordnung "Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Meeresstränden und über die Ordnung am Strand in den Ortsteilen Burgtiefe (Südstrand), Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf der Stadt Fehmarn" aus dem Jahre 2017.
Dort heißt es im § 4 "Verhalten anden Stränden (2) Insbesondere sind verboten: l)Das Brandungsangeln von 06.00 bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. j.J.".
Welche Strände davon wirkich betroffen sind, konnte ich nicht erkennen. Es geht auf jeden Fall um die Strände am Südstrand, Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf. Naja, und alle Strände, die der Sondernutzung unterliegen. Doch welche sind das? Google spuckt (mir) nichts aus...
Spannend finde ich auch die Bezeichnung "Brandungsangeln". Beinhaltet das Spinnfischen? Nur bei Brandung? Ich denke der Bergiff ist nicht wirklich rechtssicher definiert...
Kannte jemand diese Verordnung?
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!