Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser

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    • pedda68 schrieb:

      ...ich bin letztes Jahr am " Vatertag" mittels "Nachfahren" zur Kasse gebeten worden.
      Pedda, da hätte ich 3 Fragen:
      "Nachfahren" bedeutet, das Polizeiboot ist Dir über eine längere Strecke in derselben Geschwindigkeit mit geringem Abstand hinterhergefahren?
      Müsstest Du doch gesehen haben, warum nicht langsamer gefahren?
      Und ist das eine "gerichtsfeste" Messmethode?
      Klar, wenn Du in Gleitfahrt bist, kannst Du Dich nicht an die 15km/h gehalten haben, aber die 25km/h sind trotzdem doch nur eine relativ grobe Schätzung...
      Fla1

      -Via destinatum est-
    • Die genaue Geschwindigkeit spielt dann vermutlich keine Rolle mehr, da die Kollegen sich dann auf >6 Km/h zu schnell berufen werd und entsprechend verwarnen werden.

      Übrigens lasern die Kollegen von der WaschPo auch.

      Meines Wissens beginnt die Regelung Fahrwasser/ Geschwindigkeit in Burgstaaken am Molenkopf. Habe das mal in einem Hafenhandbuch gelesen. Genaues weiß sicherlich Google :rolleyes:
      Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


      SEA2
    • misterrossi schrieb:

      Ich hätte da mal ne Frage an die Experten : Hafenausfahrt/-einfahrt Tiefe oder Staaken,

      ab / bis wohin genau geht denn die Geschwindigkeitsbegrenzung ? Cafe Sorgenfrei ? Ansteuerungstonne ?



      Gruß Micha

      Sven schrieb:

      Soweit mir bekannt: Cafe Sorgenfrei
      Moin,

      ich weiß es auch nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung beim Café Sorgenfrei endet bzw. beginnt. Dort ist schließlich von See kommend schon das 3. Tonnenpaar.

      Ich halte mich meist an die Linie Ansteuerungstonne — Tonne 2 bzw.3, je nachdem aus welcher Richtung ich komme bzw. will.
      Ahoi, Tom smilie winke

      Große Haken, große <°))))><


      Fisch köpfen
    • Großdorschjäger schrieb:

      pedda68 schrieb:

      ...ich bin letztes Jahr am " Vatertag" mittels "Nachfahren" zur Kasse gebeten worden.
      Pedda, da hätte ich 3 Fragen:"Nachfahren" bedeutet, das Polizeiboot ist Dir über eine längere Strecke in derselben Geschwindigkeit mit geringem Abstand hinterhergefahren?
      Müsstest Du doch gesehen haben, warum nicht langsamer gefahren?
      Und ist das eine "gerichtsfeste" Messmethode?
      Klar, wenn Du in Gleitfahrt bist, kannst Du Dich nicht an die 15km/h gehalten haben, aber die 25km/h sind trotzdem doch nur eine relativ grobe Schätzung...
      ….die Jungs sind mit dem Schlauchi im Abstand von ca. 50-80m (grob geschätzt) hinter mir hergefahren und haben mich gelasert.
      Warum habe ich sie nicht gesehen? Weil ich keinen Rückspiegel habe, Wind und Wetter passten und mir 25km/h nicht zu schnell vorkamen :saint:
      Da gelasert wurde, zweifele ich die Angaben nicht an - mache ich grundsätzlich nicht. Wenn ich einen Fehler mache, stehe ich dazu und versuche nicht irgendwelche Formfehler zu finden (außer es "stinkt" zu Himmel ;)
    • Ich denke auch nicht, dass die Strafe ungerechtfertigt ist und würde da auch nicht lange diskutieren.
      Wie gesagt, wenn 15km/h beschränkt sind und das Boot gleitet, braucht man nicht nach Formfehlern suchen :rolleyes:

      Es geht mir dabei eher um kleinere Verstöße (oder eben Nicht-Verstöße), wenn ich durch den Sund fahre und bezahlen soll, weil ich angeblich 17,5 km/h gefahren bin.
      Ich würde jede Wette eingehen, ich sehe, wenn mir in 50-80m ein "Schlauchboot" folgt und würde dann einfach noch langsamer werden.
      Wenn die dann behaupten, ich wäre zu schnell gewesen, müsste mir da schon etwas wirklich Konkretes vorgelegt werden.
      Lasern hin oder her, geeicht muss das Gerät sein, Toleranzen müssen abgezogen werden, das Boot der Polizisten bewegt sich... sind etliche Fehlerquellen dabei.
      Und ich fragte eben nach, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein einfaches hinterherfahren als "Messmethode" gerichtsfest ist.
      Fla1

      -Via destinatum est-
    • Lars S-H schrieb:

      Ah ok, danke. Ich glaube das ist so nicht mehr gültig. So ähnlich hatte ich das im Kopf. Steht auf jeden Fall (oder ich finde das nur nicht mehr?) so nicht mehr in der SeeSchStrO.

      Wäre aber schon interessant, eventuell kann ja noch mal jemand nachlesen. Manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht... Müsste im §26 stehen
      Moin Lars
      Mein Arbeitskollege hat letztes Jahr vor Scharbeutz ausserhalb der Weißentonnen (Badezone) noch nen Fuffi abdrücken müssen , da hieß es er wäre im Bereich von 500 m zum Strand zu schnell gewesen, war auch nur ne Verwarnung :--- , da gegen sind die Rotenaugen am Wegesrand ja richtig Günstig, vor allem die liefern wenigsten noch ein
      Foto mit :thumbup: na für 25,-€ Bearbeitungsgebühr kann man ja auch etwas Verlangen :rolleyes:
      Gruß Peter smilie winke
      - Wer glaubt, Ostseesangeln sei einfach, denkt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten -