Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser

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    • Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser

      Peter hat in seinem aktuellen Fangbericht über das "Blitzen" in Neustadt berichtet.

      Vielen Bootsfahrern ist vermutlich gar nicht bekannt, dass Verstösse auf dem Wasser "richtig ins Geld gehen".

      So erlebe ich immer wieder bei der Ein- und Ausfahrt in Burgstaaken/ -tiefe oder im Fehmarnsund diverse Vergehen , insbesondere was das Überholen oder die Geschwindigkeit anbelangt.

      Ich habe 2002 auf der Schlei mal eben 500.- Euro für eine Übertretung der Geschwindigkeit bezahlt, seitdem bin ich geheilt. Lernen durch Schmerzen hilft auch bei mir...

      Grundsätzlich gilt auf der Ostsee (SeeSchStrO) folgender Bußgeldkatalog:

      bis 3 Km/h zu schnell: 35.- Euro/ 100.- Euro
      bis 6 Km/h zu schnell: 55.- Euro/ 150.- Euro
      über 6 Km/ zu schnell: 175.- Euro bis 500.- Euro

      In Häfen kommt dann ggf. noch "Verhinderung des Wellenschlags" dazu (bis zu 150.- Euro), ist gegeben wenn Boote am Steg aufschaukeln.

      Überholen auf der falschen Seite (immer wieder im Fehmarnsund zu beobachten) kostet 35.- Euro/ 175.- Euro.

      Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot 35.- Euro/ 150.- Euro.

      Ein Punkt, der viele Sportbootfahrer betrifft und schon Kohle gekostet hat, ist "Nicht klar erkennbares Verhaltenaußerhalb des Fahrwassers". Das wird mit 25.- Euro/ 75.- Euro belohnt. Wer also gerne vor einer Hafeneinfahrt noch einmal zwischen 10 Seglern durchbrettert oder im Zickzack- Kurs unterwegs ist, ist schnell mit 75.- Euro dabei.

      Das nur mal so zur Info. Die erst genannte Summe ist immer der Fall "Verwarnung", der höherere Betrag die Geldbuße.

      Wie gesagt, ich musste das auch lernen. Übrigens akzeptieren die vor Ort die Mastercard :thumbsup:
      Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


      SEA2
    • Ich gebe ja zu, dass ich auch manchmal zu spät Gas wegnehme. Standardspruch von meinem Kumpel Dirk: „Durchziehen bis zum Café Sorgenfrei“ Oh neeesmilie

      Aber andererseits bin ich noch harmlos im Verhältnis zu den Bootsführern, die teilweise in Gleitfahrt durch die Fahrrinne düsen und im Zickzack dort überholen.

      Ich habe nicht gewusst, dass das so teuer werden kann, da werde ich mich in Zukunft wohl auch mehr mäßigen. Grimacing-face
      Ahoi, Tom smilie winke

      Große Haken, große <°))))><


      Fisch köpfen
    • Ich habe voriges Jahr im Sund auf Platte geangelt.
      Bei mir Plattfische nur vor Anker.
      Im Sund teilweise Ankerverbot das weiß ich und ich weiß auch wo die Schilder stehen.
      Vom Ankerverbotsschild war ich 500 Meter entfernt.
      Trotzdem 35,- Euro Strafe.

      Bezahlt und fertig die Jungs müssen auch mal was einnehmen.
      Gruß Andreas
      SEA2 Dagegen2
      Kutter Fahrer
    • Man sollte nur nicht mit vorauseilenden Gehorsam bezahlen.......
      Gerade bei vermeintlichen Geschwindigskeitsverstößen würde ich es immer "drauf ankommen lassen" und die mir Messmethode genaustens darlegen lassen. Stichpunkt " Eichung" der Messung - mein Anwalt ist immer besonders " heiß" auf diesen Punkt.
      Baltic Fisher
      Rufzeichen DD3817
      MMSI 211300090
    • Da die Messungen ausschließlich von der WaschPo durchgeführt werden, sehe ich da keinen Ansatz. Das könnte ein Problem bei Privaten oder Ordnungsämtern sein, aber sicherlich nicht bei der WaschPo. Die müssen das nämlich vor dem Einsatz jedesmal schriftlich dokumentieren, sogar nach dem "Vier-Augen-Prinzip". Kenne mich da wie gesagt aus nach einem Vorgang aus 2002...

      Da die Regelungen nur auf Seeschifffahrtsstraßen gelten, darf es nur die WaschPo/ Bundespolizei kontrollieren.

      An Ort und Stelle kann man dann mit einer Verwarnung davonkommen, was meist nur einen Bruchteil von der Geldbuße ausmacht
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      SEA2
    • Jo Lars
      Spray-Danke für die Auskünfte es gib wohl keinen hier im Forum der sich gut mit diesen Sachen auskennt wie du, sind halt Erfahrungswerte :D
      Aber Uwe hat mir heute was gezeigt weiß nicht mehr wie das Hieß ,in der gesamten Lübeckerbucht von Neustadt bis Travemünde ist die Höchstgeschwindigkeit 15km/h in Ufernähe schätze das sind bestimmt 1500 -2000m auf See hin aus mit Betonnung und GPS Daten, ich dacht nur vor den Badestränden, man habe ich bisher ein Schwein
      gehabt :--- das nächste Boot hat nur noch 5 PS hinten dran :D
      Gruß Peter smilie winke
      - Wer glaubt, Ostseesangeln sei einfach, denkt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten -
    • Lars S-H schrieb:

      An Ort und Stelle kann man dann mit einer Verwarnung davonkommen, was meist nur einen Bruchteil von der Geldbuße ausmacht
      oder aber man kommt auf Grund von nicht geeichten Messmitteln davon -einmal war es eine Radarpeilung - nicht geeicht.
      Ein anderes mal war mein selbstgesendetes AIS - ....auch nicht geeicht.
      Unsere "Obrigkeit" ist eben nicht unfehlbar.
      Baltic Fisher
      Rufzeichen DD3817
      MMSI 211300090
    • Rapala-Schlepper schrieb:


      Aber Uwe hat mir heute was gezeigt weiß nicht mehr wie das Hieß ,in der gesamten Lübeckerbucht von Neustadt bis Travemünde ist die Höchstgeschwindigkeit 15km/h in Ufernähe schätze das sind bestimmt 1500 -2000m auf See hin aus mit Betonnung und GPS Daten,
      Das würde mich ja schon einmal interessieren...

      Es gab früher mal ein größeres Gebiet, aber ich glaube das wurde so vor 5 bis 10 Jahren eingestampft. Da gab es eine Linie zwischen zwei Schifffhartszeichen, keine Ahnung mehr.
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      SEA2
    • Ah ok, danke. Ich glaube das ist so nicht mehr gültig. So ähnlich hatte ich das im Kopf. Steht auf jeden Fall (oder ich finde das nur nicht mehr?) so nicht mehr in der SeeSchStrO.

      Wäre aber schon interessant, eventuell kann ja noch mal jemand nachlesen. Manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht... Müsste im §26 stehen.
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      SEA2
    • ....ich bin letztes Jahr am " Vatertag" mittels "Nachfahren" zur Kasse gebeten worden.
      War unter der Brücke mit ca. 25 kmh deutlich zu schnell, während parallel die Jetskis mit gefühlten 100km/h unter dem Kleiderbügel durchballerten :S

      Der WaPo Kollege war sehr freundlich aber extrem dienstbeflissen und hat neben der ewig dauernden Belehrung noch meine Papiere (nachvollziehbar) und die Beleuchtung kontrolliert.
      Hier hat dann der deutsche Amtsschimmel zugeschlagen.
      Auf meinem amerikanischen Boot sind bauartbedingt keine BSH zugelassenen Positionslichter angebracht, sondern die original amerikanischen.
      Abstrahlwinkel, Lichtfarbe, Helligkeit sind identisch - es fehlte nur das "Steuerrad" bzw. Eine passende CE Zulassung.

      Ich sollte direkt nach Beendigung der Fahrt "Umrüsten".
      Mein Hinweis, dass ich im Kurzurlaub sei, weder Werkzeug dabei hätte und es auch keine passenden Einbaulichter für diesen Bootstyp auf die schnelle gäbe, interessierte ihn nicht wirklich....

      Die Diskussion dauerte ewig und als mich der Beamte dann noch über die Pflichten eines Bootführers vor Fahrtantritt belehren wollte, habe ich ihn freundlich von Bord gebeten :D

      Aufgrund eines gemeinsamen, beruflichen Backgrounds haben wir uns auf eine 75€ Unentschieden geeinigt.

      Bleibt gesund
      Pedda