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BeitragMoin,Moin was ist mit der Trollingfraktion? Die haben jetzt Pause und sind wieder ab November aktiv? Oder sind die Troller hier im Forum nicht erwünscht? Gruß Bert
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Zitat von Seeteufel05: „Vorsicht ! Als Nachweis der Fischereiabgabe ist der gültige Bundes-Fischereischein gemeint“ Moin,Moin, einen Bundesfischereischein gibt es meines Wissen nicht. Da die Fischerei ja Landesrecht ist, oder???? Siehe auch hier : vdsf.de/angeln/leitfaden.pdf Gruß Bert
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Moin,Moin, soweit ich das kenne gibt es in DK eine Abhänigkeit von Bootslänge und Motorleistung. Hier ein Link, leider nur in dänicher Sprache : jp-trolling.dk/Speedbaadskoerekort.htm Gruß Bert
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Moin,Moin, </IFRAME> für das Fischen in der Deutschen-Ostsee (Bereich Schleswig-Holstein) benötigt man einen gültigen Fischereischein, egal ob man in der Brandung , vom eigenen Boot oder von einen Angelkutter fischt. Grundsätzlich gilt, daß zur Angelfischerei an Schleswig-Holsteins Küstengewässern ein gültiger Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein erforderlich ist. Dieser Fischereischein muss auf den Namen des "Anglers" ausgestellt sein, der die Fischerei ausübt. Der Fischereischein hat …